Lastschriften können zurückgerufen werden - Überweisungen nicht
Stand: 21.08.2015
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Berlin - Bankkunden können Lastschriften grundsätzlich zurückgeben. Dafür haben sie ab der Belastung acht Wochen Zeit und müssen auch keine Gründe angeben, erklärt der Bundesverband deutscher Banken.
Anders ist dies bei Überweisungen: Wenn Verbraucher eine Überweisung beauftragen, autorisieren sie die Zahlung. Sie kann meist nicht zurückgerufen werden. Haben Sie versehentlich eine Fehlüberweisung getätigt, bitten sie Ihre Bank möglichst schnell, zu helfen und den Zahlungsempfänger ausfindig zu machen.