Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Kreditwiderruf zwecks Umschuldung ist rechtmäßig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Ulm - War beim Abschluss eines Kredits oder einer Baufinanzierung die Widerrufsbelehrung falsch, können Bankkunden den Vertrag auch nach Jahren widerrufen. Dabei ist es unerheblich, warum sie aus dem Darlehen aussteigen. So ist es durchaus zulässig, wenn Kunden die derzeitige Niedrigzinsphase nutzen wollen, entschied das Landgericht Ulm (Az.: 4 O 343/13), wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt.

In dem verhandelten Fall hatten Kunden 2008 einen Kredit in Höhe von fast 360 000 Euro zu einem Zinssatz von 5,1 Prozent mit einer Laufzeit von 10 Jahren aufgenommen. Im August 2013 widerriefen die Kunden den Vertrag und begründeten dies mit der fehlerhaften Belehrung. Das Geldinstitut lehnte dies ab. Die Widerruf sei rechtsmissbräuchlich, da die Kunden nun einen Kredit zu günstigeren Konditionen abschließen wollten.

Das Gericht stellte sich allerdings auf die Seite der Kunden: Dass in diesem Fall die derzeit niedrigen Zinsen den Ausschlag für den späten Widerruf seien, sei unerheblich, entschieden die Richter. Das Geldinstitut hätte diese Möglichkeit sehr einfach durch die Verwendung einer fehlerfreien Widerrufsbelehrung ausschließen können.

Das Gesetz sehe im Fall der fehlerhaften Belehrung grundsätzlich die unbefristete Möglichkeit des Widerrufs vor - unabhängig davon, ob die Verbraucher diesen Kreditwiderruf aufgrund der fehlerhaften Belehrung ausübten oder aus anderen Gründen. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Die Sache ist beim Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 6 U 77/14) anhängig.