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Kreditkarte: Reiserücktrittsversicherung bietet hohe Leistungen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Koblenz - Wer seine Urlaubsreise mit einer goldenen Kreditkarte zahlt, kommt oft in den Genuss einer kostenlosen Reiserücktrittsversicherung. Wird dabei ein Deckungsschutz zugesagt, so gilt der für jeden Reisenden einzeln und nicht für alle zusammen, wie das Oberlandesgericht Koblenz (AZ: 10 U 613/09) entschieden hat.

In dem Fall ließ die in den Versicherungsbedingungen enthaltene Formulierung "für jede bis 10 000 Euro Reisepreis bezahlte Reise" offen, ob es sich um den Gesamtreisepreis für alle Teilnehmer handelt oder um den Reisepreis pro versicherter Person. Diese Unklarheit muss sich allerdings der Versicherer ankreiden lassen.

Hinzu kommt, dass nach den Versicherungsbedingungen nicht nur der Inhaber der Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung (Versicherter) versichert ist, sondern weitere maximal fünf Personen (geschützte Personen), die in der Reiseanmeldung genannt sind. Besteht danach aber Versicherungsschutz für maximal sechs Reiseteilnehmer, hätte dies bei einem versicherten Gesamtreisepreis von 10 000 Euro zur Folge, dass lediglich ein Reisepreis von 1666,66 Euro pro Reiseteilnehmer versichert wäre, der bei den meisten Reisen ohne weiteres überschritten würde.

Für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer könne daher die Regelung nur so verstanden werden, dass sich der Reisepreis von 10 000 Euro auf den für jede versicherte Person zu entrichtenden Reisepreis bezieht und nicht auf den für alle Reiseteilnehmer zu zahlenden Gesamtbetrag, urteilten die Richter.