Gericht spricht Pleitechef der HRE-Bank 150.000 Euro zu
Stand: 15.10.2010
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München - Das Landgericht München I hat dem entlassenen Pleitechef der HRE-Bank, Georg Funke, nachträgliche Lohnzahlungen zugesprochen. Demnach muss der verstaatlichte Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate Funke 150.172,03 Euro plus Zinsen als Gehalt für Januar und Februar 2009 zahlen. Die Entscheidung des Gerichts ist allerdings erst vorläufig. Die HRE hat angekündigt, das Urteil nicht zu akzeptieren und vorerst nicht zu bezahlen.
Funke war nach dem Beinahe-Zusammenbruch der Bank, der nur mit Milliardengarantien und Geldspritzen des Staates verhindert werden konnte, im Dezember 2008 fristlos gekündigt worden. Er hatte die Zahlungen im Rahmen eines sogenannten Urkundsprozesses eingeklagt. Dabei sind nur schriftliche Unterlagen als Beweise zugelassen, was die Möglichkeiten der Bank deutlich geschmälert hatte. Das sprach auch der Vorsitzende Richter Helmut Krenek in seiner Urteilsbegründung an: Viele grundsätzlich mögliche Gründe für eine außerordentliche Kündigung ließen sich ohne Zeugen und Sachverständige schlicht nicht beweisen.
In einem Nachverfahren, das die HRE nun anstrebt, würden diese Einschränkungen allerdings nicht mehr gelten. Die Bank erklärte, sie sei "zuversichtlich, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung folgen wird".
Parallel zum Streit um die 150.000 Euro läuft eine zweite Klage Funkes gegen seine Kündigung. Dabei geht es um 3,5 Millionen Euro plus Rentenzahlungen. Rechnet man ehemalige Vorstandsmitglieder hinzu, die mit Funke klagen, geht es sogar um 7,5 Millionen Euro plus Renten. In diesem Verfahren ist der nächste Termin allerdings erst für Anfang 2011 angesetzt.