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Fristen für die Steuererklärung 2010

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Köln - Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen für 2010 veröffentlicht. Merken sollten Steuerzahler sich den 31. Mai und den 31. Dezember. Darauf macht das Internetportal steuertipps.de aufmerksam.

Der 31. Mai ist unter anderem Stichtag für Erklärungen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer und zur Umsatzsteuer. Der 31. Dezember 2011 ist der entscheidende Termin, wenn die Steuererklärungen durch Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne des Steuerberatungsgesetzes angefertigt werden.

Aufgrund begründeter Einzelanträge kann die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis zum 29. Februar 2012 verlängert werden. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr wird die Frist bis maximal zum 31. Mai 2012 verlängert. Eine weitergehende Fristverlängerung kommt allerdings grundsätzlich nicht in Betracht.

Allerdings muss das Finanzamt keine Fristverlängerung gewähren. Die Finanzämter dürfen auch Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anfordern. Das werden die Finanzämter vor allem dann tun, wenn für den vorangegangenen Veranlagungszeitraum die erforderlichen Erklärungen verspätet oder nicht abgegeben wurden oder hohe Abschlusszahlungen erwartet werden.