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Finanzen & Versicherungen: Was sich 2012 für Verbraucher ändert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Das Jahr 2012 bringt für Verbraucher einige Änderungen mit sich. Bei Lebensversicherungen sinken die Garantiezinsen. Pfändungsschutz gibt es nur noch mit einem P-Konto, und der Einstieg in die Rente mit 67 Jahren beginnt. Ein Überblick.

Steuern und Finanzen

Kinderbetreuungskosten leichter absetzbar: Eltern mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr müssen ab Januar keine aufwendigen Nachweise mehr über ihre Kinderbetreuungskosten erbringen. Ab 2012 sei es unerheblich, ob die Kosten aufgrund einer Berufstätigkeit oder Krankheit entstanden oder privat veranlasst sind, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Betreuungskosten können zu zwei Dritteln, bis maximal 4000 Euro, im Jahr pro Kind abgezogen werden.

Weniger Aufwand beim Kindergeld: Eltern volljähriger Kinder müssen ab 2012 nicht mehr die Einnahmen und Ausgaben des Kindes auflisten, um Kindergeld zu erhalten, wie der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin erklärt. Bis zum 31. Dezember 2011 gilt noch die Grenze von 8004 Euro für die Einkünfte und Bezüge. Wird diese Grenze überschritten, entfällt das Kindergeld für das gesamte Jahr.

Allerdings müssen Eltern auch 2012 die Grundvoraussetzungen für den Kindergeldbezug nachweisen, wenn ihre Kinder volljährig sind. Das sind in erster Linie Berufsausbildung, Übergangszeit oder Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, soziales Jahr, andere begünstigte Freiwilligendienste oder bis zum 21. Lebensjahr auch Arbeitslosigkeit.

Mehr Steuervorteile bei der Rürup-Rente: Der Sonderausgabenabzug bei der Rürup-Rente steigt 2012 auf 74 Prozent der geleisteten Beiträge. Damit könne ein allein stehender Steuerzahler bis zu 14 800 Euro als Sonderausgabenabzug geltend machen, wenn der maximal geförderte Beitrag in Höhe von 20 000 Euro in die Basisrente eingezahlt wird, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Verheiratete können maximal den doppelten Betrag - also 29 600 Euro - als Sonderausgaben abziehen lassen.

Pfändungsschutz nur noch über P-Konto: Auf einem normalen Girokonto können Arbeitseinkommen oder Sozialleistungen nicht mehr vor Gläubigern geschützt werden. Dies ist ab Januar nur auf einem sogenannten Pfändungsschutzkonto (P-Konto) möglich, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt. Kunden müssen also ihr Girokonto bei einer bestehenden oder drohenden Pfändung umwandeln. Dann ist ein Grundfreibetrag in Höhe von 1028,89 Euro geschützt. Dieser Freibetrag kann erhöht werden, wenn etwa Unterhalt für Kinder oder Ehepartner gezahlt werden muss.

Altersvorsorge

Einstieg in die Rente mit 67: Ab Januar 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für alle, die ab 1947 geboren wurden, steigt das reguläre Renteneintrittsalter von Jahrgang zu Jahrgang um einen Monat, wie die Verbraucherzentrale NRW erläutert. Bis zum Jahr 2029 soll der Umstieg auf den späteren Renteneintritt vollzogen sein.

Altersgrenzen für Renten-Verträge werden angehoben: Der Einstieg in die Rente mit 67 hat auch Auswirkungen auf die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Riester- und Rürup-Rentenverträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, dürfen als möglichen Auszahlungsbeginn frühestens das 62. Lebensjahr vorsehen. Nur dann sei sichergestellt, dass der Kunde die volle staatliche Förderung erhält und keine Zulagen zurückzahlen muss, erklärt der GDV. Ähnliches gilt für Lebensversicherungen und für die betriebliche Altersvorsorge. Sollen steuerliche Vorteile erhalten bleiben, dürfen 2012 abgeschlossene Verträge ebenfalls erst ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Mindestbeitrag für Riester-Verträge: Ab dem 1. Januar müssen Riester-Sparer immer einen Eigenbetrag von 60 Euro im Jahr zahlen, auch wenn sie nur mittelbar zulagenberechtigt sind. Betroffen sind in der Regel Ehepartner von Erwerbstätigen. Mit dem Eigenbeitrag soll vermieden werden, dass bei Änderungen der Lebensumstände die Zulagen möglicherweise zurückgefordert werden, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Garantiezinsen für Lebensversicherungen sinken: Versicherungen müssen zum 1. Januar 2012 den Garantiezins von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent senken. Betroffen seien aber nur Verträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden, erläutert die Verbraucherzentrale NRW. Für bestehende Verträge gelte weiterhin der Zinssatz, der zum Zeitpunkt des Abschlusses gültig war.

Die Verzinsung von Lebensversicherungen setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen: dem Garantiezins, der Überschussbeteiligung und dem Schlussüberschuss. Während der Garantiezins offiziell festgelegt wird, ist die Höhe der Überschussbeteiligung variabel. Sie hängt davon ab, wie viel Geld ein Versicherer mit seinen Kapitalanlagen erwirtschaften kann.