Ferienjob ja - Sozialabgaben nein
Stand: 11.07.2014
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Berlin - Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass Schüler, die in den nahenden Sommerferien arbeiten, keine Sozialabgaben zahlen müssen.
Denn bei einem Ferienjob handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung. Dadurch entfallen die Beiträge zur Rentenversicherung - egal wie viel verdient wird.
Wichtig zu beachten: Die Tätigkeit darf zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage im Jahr nicht überschreiten. Diese Begrenzung muss im Voraus festgelegt sein. Bei mehreren Ferienjobs im Laufe eines Jahres werden alle Arbeitstage zusammengezählt.