Dienstwagen erhöht Ansprüche des Ex-Partners auf Unterhalt
Stand: 15.08.2014
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Hamm - Ein Firmenwagen erhöht unter Umständen den Unterhalt, den Geschiedene füreinander leisten müssen. Das Landgericht Hamm entschied in einem Fall, in dem der Beklagte den Dienstwagen auch privat nutzte. Den Vorteil musste er sich anrechnen lassen. Auf das Urteil verweist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins.
In dem verhandelten Fall stritten die Eheleute über den Trennungsunterhalt. Der Mann nutzte das Firmenfahrzeug auch privat. Unter anderem holte er damit die bei seiner Frau lebende Tochter ab und brachte sie zurück. Auf der Gehaltsabrechnung wurde dieser Vorteil mit 236 Euro monatlich angegeben. Der Mann meinte, dieser Betrag sei bei der Unterhaltsberechnung nicht zu berücksichtigen. Er nutze den Pkw schließlich auch dienstlich.
Das sah das Gericht anders: Der Ehemann habe einen monatlichen Nutzungsvorteil, der beim unterhaltspflichtigen Einkommen zu berücksichtigen sei. Kann ein Arbeitnehmer den Dienstwagen auch privat nutzen, erhöht sich sein Einkommen, da er sich Ausgaben für einen eignen Pkw spart. Da der Mann mit dem Wagen die Tochter abholt und zurückbringt, fährt er ihn nicht nur beruflich, sondern auch privat. Dieser Vorteil sei in der angegebenen Höhe bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen.