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Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wegen technischer Probleme hatte sich die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte verzögert. Doch nun ist es soweit: Ab dem 1. Januar 2013 läuft alles digital.

Der Name klingt sperrig: ELStAM heißt das neue Verfahren. Das Wort steht für Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale. ELStAM erfasst, wie bisher die Lohnsteuerkarte, persönliche Daten, die sich auf die Höhe der zu zahlenden Steuer auswirken. Dazu gehören der Familienstand, die Religionszugehörigkeit, die Zahl der Kinder sowie die Frei- und Pauschbeträge.

"Diese Daten werden von den Gemeinden und Finanzämtern ab 2013 direkt an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Dieses Amt stellt die Informationen dann den Arbeitgebern für deren Lohnbuchhaltung über eine Datenbank zum Abruf zur Verfügung", erklärt Sylvia Mein vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV). Die Lohnsteuerkarte ist darum nicht mehr nötig. So sparen Arbeitnehmer künftig manchen Gang zum Finanzamt.

Freibeträge neu beantragen

Allerdings nicht alle: Für 2013 müssten die meisten Steuerzahler ihre Freibeträge neu beantragen, erklärt Martina Bruse vom Neuen Verband der  Lohnsteuerhilfevereine (NVL). "Weil die Einführung von ElStAM verschoben werden musste, liefen die Freibeträge von 2011 auch 2012 weiter", erklärt die Steuerexpertin. Im kommenden Jahr werden sie aber wieder auf null gesetzt.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, sowie Kinderfreibeträge, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden auch weiterhin berücksichtigt. Und: "2013 gelten die alten Freibeträge ausnahmsweise solange weiter, bis der Arbeitgeber auf das neue Verfahren umsteigt", erklärt Sylvia Mein. Denn Arbeitgeber haben das ganze Jahr Zeit, die Lohnabrechnung auf das neue Verfahren umzustellen.

Wer Freibeträge ändern oder eintragen lassen möchte, kann das beim zuständigen Finanzamt tun. Am besten schriftlich, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Um zu überprüfen, ob die eigenen Daten vollständig gespeichert sind, haben Arbeitnehmer zwei Möglichkeiten: Entweder sie wenden sich direkt an das Finanzamt oder registrieren sich im Internet auf www.elster.de. Dort können sie ihre Steuererklärung online erledigen, und hier sind auch alle wichtigen Daten zu finden. "Nach der Anmeldung kommt mit der Post eine PIN", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. "Mit diesem Code kann man sich einloggen und seine Daten einsehen."

Von dieser Möglichkeit sollten Steuerzahler Gebrauch machen, rät Bernhard Lauscher von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. Denn im vergangenen Jahr enthielten die bei den Behörden gespeicherten Daten noch zahlreiche Fehler. Damit rechnet Lauscher dieses Mal aber nicht. "Mehr als 90 Prozent der Daten aus dem Jahr 2012 gelten auch für 2013", sagt der Steuerexperte. "Daher gehe ich davon aus, dass die Eintragungen in der Regel richtig sind."

Arbeitnehmer kann digital zugreifen

Da der Arbeitgeber derjenige ist, der die Steuer an die Finanzbehörden abführt, ist es auch für ihn wichtig zu wissen, welche abzugsfähigen Daten sein Arbeitnehmer eingetragen hat. Bisher standen die Details auf der Lohnsteuerkarte, die dem Arbeitnehmer ausgehändigt wurde. Zukünftig wird er digital darauf zugreifen, nachdem er sich bei Elster registriert hat. "Dazu benötigt der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Auskunft, ob dieser haupt- oder nebenberuflich bei ihm arbeitet, und er braucht das Geburtsdatum und die Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers", sagt Lauscher.

Künftig wird das elektronische Verfahren bei Änderungen der Lebensumstände Vorteile für Steuerzahler haben. Denn laut dem Bundesfinanzministerium werden die Daten, zum Beispiel nach der Geburt eines Kindes oder einer Hochzeit, automatisch auch an die Finanzbehörden übermittelt.

"Bei einer Hochzeit werden die Steuerklassen der Ehepartner in IV/IV geändert", erklärt Ministeriumssprecherin Silke Bruns. "Wenn eine andere Steuerklasse oder das Faktorverfahren gewünscht ist, kann ein Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden." Ein Umzug oder eine Scheidung müssen aber auch weiterhin dem Finanzamt mitgeteilt werden. Wer seinen Job wechselt oder Berufsanfänger ist, muss seinem neuen Arbeitgeber lediglich die Zugangsdaten zu ELStAM zukommen lassen.

Datenschutz ist wichtig

ELStAM wird persönliche Daten von mehr als 40 Millionen Arbeitnehmern enthalten. Da ist Datenschutz wichtig. "Zwar werden nicht mehr personenbezogene Daten als bisher bei den Steuerpflichtigen erhoben", sagt Juliane Heinrich, Pressesprecherin des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). "Dafür werden die bekannten Daten aber in einer zentralen Datenbank zusammengeführt." Bisher waren diese personenbezogenen Daten dezentral bei Meldebehörden und Finanzämtern gespeichert.

Wie sicher die Daten dort liegen, können selbst die Datenschutzbeauftragten nicht genau sagen: "Wir waren an dem Verfahren nur beratend tätig, ein Sicherheitskonzept liegt uns nicht vor", sagt Heinrich. Entsprechend gibt es Bedenken. Zum Beispiel gegen die Authentifizierung. "Nur befugte Arbeitgeber sollen die Datensätze abrufen dürfen", sagt Heinrich. "Das Verfahren zur Identifizierung des Arbeitgebers bleibt aber hinter den Forderungen der Datenschützer zurück." Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragte plädieren für eine qualifizierte elektronische Signatur zur Datenabfrage. Das ist wie eine digitale Unterschrift.