Bildungszuschuss vom Staat nutzen vor allem Frauen
Stand: 28.04.2015
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Bonn - Mit der Bildungsprämie können sich Arbeitnehmer staatliche Unterstützung für ihre berufliche Weiterbildung sichern. Dieses Angebot ist vor allem bei Frauen beliebt.
Das geht aus dem vorläufigen Datenreport des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hervor: Drei von vier (76 Prozent) der seit dem 1. Juli vergebenen Bildungsprämien gingen an Frauen. Schaut man sich die Teilnehmer nach Branchen an, sind sie vor allem bei Berufstätigen aus den Bereichen Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen beliebt.
Zwei Varianten: Prämiengutschein ...
Die Bildungsprämie gibt es in zwei Varianten: Beim Prämiengutschein bekommen Berufstätige maximal 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung erstattet. Gefördert werden Weiterbildungen bis maximal 1000 Euro. Sie kommt für Berufstätige infrage, die mindestens 25 Jahre alt und im Schnitt mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Außerdem dürfen sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20 000 Euro haben - wer verheiratet ist, darf zusammen auf maximal 40 000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen kommen.
... oder Spargutschein
Die zweite Variante, der Spargutschein, kommt infrage, wenn Berufstätige bereits ein Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz angespart haben. Das sind etwa vermögenswirksame Leistungen. Sie können nun vorzeitig einen Betrag aus dem Ersparten für eine Weiterbildung entnehmen. Trotzdem verlieren sie den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage nicht. Das ist etwa bei längeren, teuren Weiterbildungen interessant. Der Spargutschein kommt übrigens auch infrage, wenn Berufstätige mehr als 20 000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben. Prämien- und Spargutschein lassen sich miteinander kombinieren.