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Banken müssen Zinsanpassungsklauseln kenntlich machen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Leipzig - Geldinstitute in Deutschland sind verpflichtet, Zinsanpassungsklauseln bei Kundenverträgen kenntlich zu machen. Das heißt, durch die Kenntlichmachung derartiger Klauseln, sollen Kunden besser in der Lage sein, Zinsveränderungen abzuschätzen.

Zinsanpassungsklauseln von Geldinstituten sollten klar und transparent sein. Denn Verbraucher müssen erkennen können, unter welchen Bedingungen zum Beispiel ein Sollzinssatz für Kredite geändert werden kann. Auch in welcher Höhe angepasst wird, sollte erkennbar sein. Nicht rechtens ist es, den Zinssatz nach billigem Ermessen festzulegen, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Denn mit einer solchen Formulierung ist die geforderte Bindung an einen Referenzzinssatz nicht gegeben. Die Verbraucherschützer mahnten aus diesem Grund erfolgreich ein Geldinstitut ab. In einer Unterlassungserklärung sicherte die Bank inzwischen zu, die entsprechende Zinsanpassungsregel nicht mehr zu verwenden. Allerdings können Kunden auf der Homepage des Instituts nun derzeit keine Informationen mehr finden, wie die Zinsen angepasst werden, kritisieren die Verbraucherschützer.