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Bafög: Studenten dürfen nicht zu viel Vermögen haben

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Die Vermögensgrenze, ab der Studenten kein Bafög mehr gewährt wird, liegt bei 5.200 Euro. Wer beim Antrag schummelt, muss mit Konsequenzen rechnen. Darauf weist das Deutsche Studentenwerk hin.

Machen Studenten beim Bafög-Antrag falsche Angaben, und das kommt heraus, müssen sie das Geld zurückzahlen. Im schlimmsten Fall ermittelt sogar die Staatsanwaltschaft. Wer verheiratet ist oder Kinder hat, darf etwas mehr Vermögen haben.

Eigenes Vermögen ist vielen Studenten nicht bewusst

Oft ist Studenten nicht klar, dass sie Vermögen haben. Das kann zum Beispiel sein, wenn die Großeltern oder Eltern ein Sparbuch auf den Namen des Studenten angelegt haben, welches in Vergessenheit geraten ist. Um sich in solchen Fällen keinen Ärger einzuhandeln, sollten Studenten immer auf Nummer sicher gehen und sich vor Antragstellung in der Familie erkundigen. Zum Vermögen zählen nicht nur Bargeld oder ein Sparbuch.

Schenkung ist keine Lösung

Antragsteller sollten auch an Bausparverträge, Lebensversicherungen und Autos denken, die auf ihren Namen laufen. Maßgeblich ist, welches Vermögen Studenten zum Zeitpunkt der Antragstellung haben. Keine Lösung ist es übrigens, das eigene Vermögen kurz vor Antragstellung etwa an die Geschwister zu verschenken. Studenten müssen sich dann erklären, warum sie auf einmal keine Kapitalertragssteuer mehr zahlen müssen. Kommt das heraus, müssen sie ebenfalls Bafög zurückzahlen.