Bafög-Empfänger müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Stand: 06.10.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Erfurt - Studenten, die Bafög erhalten, müssen keine Rundfunkgebühr zahlen. Sie können einen Antrag auf Befreiung stellen. Diese gilt jedoch nur personengebunden. Darauf macht die Verbraucherzentrale Thüringen aufmerksam.
In einer Wohngemeinschaft gilt: Der Rundfunkbeitrag gilt immer pro Wohnung. Wer keinen Anspruch auf eine Befreiung hat, muss zahlen und profitiert nicht von der Befreiung eines Mitbewohners. Wird der Rundfunkbeitrag bereits von den Mitbewohnern gezahlt, sollten sich Studierende dennoch bei der Gebührenzentrale melden. Dann reicht es aus, die Kundennummer des Zahlenden anzugeben.
Im Studentenwohnheim gelten andere Regeln: Einzeln vermietete Zimmer, die über einen allgemein zugänglichen Flur verbunden sind, zählen als einzelne Wohneinheit. Hier muss jeder Bewohner pro Zimmer zahlen.
Die nötigen Unterlagen für eine Befreiung erhalten Berechtigte in den Bafögstellen. Wichtig ist, den Brief per Einschreiben mit Rückschein an die Gebührenzentrale zu schicken und als Nachweis eine beglaubigte Kopie des aktuellen Bafög-Bescheides einzureichen.