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6 Spar-Tipps zum Jahresende: Wo noch Geld zu holen ist

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP | dpa/tmn

Frankfurt/Main – Wer bis zum Jahresende noch kräftig Geld sparen möchte, kann dies tun: Möglichkeiten bieten sich zum Beispiel bei der Altersvorsorge, durch einen Steuerklassenwechsel oder bei der Kfz-Versicherung. Wir zeigen mit 6 praktischen Spar-Tipps, was Verbraucher tun können.

Tipp 1: Kfz-Versicherung – Sonderkündigungsrecht nutzen

Autofahrer, die noch 2016 zu einem günstigeren Kfz-Versicherer wechseln wollen, müssen sich beeilen: Versicherte müssen ihre Policen in aller Regel bis zum 30. November kündigen. Kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist für einjährige Autoversicherungen sinken die Preise. Doch auch nach der Frist ist ein Versicherungswechsel möglich: Wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, können Kunden einen Monat nach Eingang der Benachrichtigung von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Tipp 2: Altersvorsorge – Staatliche Riester-Zulagen sichern

Riester-Sparer sollten noch vor Jahresende prüfen, ob sie alle staatlichen Zulagen beantragt haben. Nach zwei Jahren verfällt der Anspruch – spätestens bis Ende Dezember müssen also die Zulagen für 2014 beantragt werden. Ein sogenannter Dauerzulagenantrag macht die jährlichen Anträge überflüssig.

Tipp 3: Freibeträge – jetzt noch beantragen

Auch mit der Beantragung von Freibeträgen – etwa für Fahrtkosten zur Arbeit, Kinderbetreuung oder Haushaltshilfen – kann das Netto erhöht werden. Noch bis Jahresende müssen Arbeitnehmer ihre Freibeträge beantragen, wenn sie ab Januar berücksichtigt werden sollen. Sämtliche Änderungen bei den Lohnsteuermerkmalen werden beim Finanzamt beantragt.

Tipp 4: Investitionen – Ausgaben vorziehen und von der Steuer absetzen 

Wer bestimmte Ausgaben noch in das laufende Jahr vorzieht, kann Steuern sparen. So lohnt es sich mitunter, Ausgaben, die als Werbungskosten absetzbar sind, noch in diesem Jahr zu bündeln, sofern sie die Pauschal-Grenze von 1.000 Euro überschreiten. Denn was in einem Kalenderjahr über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinausgeht, lässt sich steuerlich geltend machen. Zu den Werbungskosten zählen alle beruflich bedingten Ausgaben von Arbeitsmitteln bis Kinderbetreuung.

Gerade wenn man mitten in einer größeren Renovierung steckt, raten Experten dazu, die Bezahlung zu splitten. Handwerkerleistungen sind bis zu 6.000 Euro pro Jahr absetzbar (davon max. 1.200 Euro), haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 4.000 Euro (davon max. 800 Euro). Die reinen Arbeitskosten können anteilig mit 20 Prozent von der Steuerlast abgezogen werden. Durch Vorauszahlung oder Abschlagszahlung lassen sich die Kosten auf 2016 und 2017 verteilen.

Tipp 5: Spenden – Steuerlast durch Spenden senken

Als Sonderausgaben können Spenden an kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Organisationen und Vereine die Steuerlast senken. Hier sind maximal bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte als Spende möglich – allerdings nur mit einer gültigen Spendenquittung.

Tipp 6: Geldanlage – Verluste mit Gewinnen verrechnen

Anleger sollten bei ihrer Bank die Freistellungsaufträge für Zinsen und andere Kapitalerträge prüfen. Die Verteilung des Steuerfreibetrags kann bis Ende Dezember angepasst werden. Für Gewinne, die über den Freibetrag von 801 Euro hinausgehen, müssen Anleger pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer bezahlen. bei gemeinsam veranlagten Paaren liegt der Freibetrag bei 1.602 Euro.

Wer zusätzlich bereits daran gedacht hat, bis Mitte Dezember eine Verlustbescheinigung bei seiner Bank einzureichen, kann seine Belastung noch weiter senken. Denn Verluste aus Wertpapiergeschäften können bei einer Bank mit Gewinnen bei einem anderen Institut verrechnet werden.