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Um den menschengemachten Klimawandel aufzuhalten und damit die Erde für uns weiterhin eine lebenswerte Heimat bleibt, haben nahezu alle Staaten Klimaziele verabschiedet, um Treibhausgase drastisch zu reduzieren. Der berühmteste Vertrag dürfte das Übereinkommen von Paris von 2015 sein, welches das 1,5- beziehungsweise 2-Grad-Ziel verfolgt. In diesem Artikel geben wir einen Überblick zu weltweiten, europäischen und deutschen Klimazielen und wie die THG-Quote als Klimainstrument ihren Anteil leisten kann.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Das Pariser Klimaabkommen von 2015
  3. EU-Klimaziele
  4. Klimaziele der deutschen Bundesregierung
  5. THG-Quote als Klimainstrument
  6. Weitere Themen

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Übereinkommen von Paris haben sich 193 Staaten darauf verständigt, den Klimawandel auf deutlich unter 2 Grad, möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
  • Mithilfe der europäischen Klimaziele will Europa im Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden.
  • Das deutsche Klimaschutzgesetz strebt eine Klimaneutralität bis 2045 an, negative Emissionen sind ab 2050 vorgesehen.
  • Die THG-Quote soll im hiesigen Verkehrssektor einen positiven Beitrag zum Erreichen der Emissionsziele leisten.

Das Pariser Klimaabkommen von 2015

Das Übereinkommen von Paris, umgangssprachlich auch Pariser Klimaabkommen genannt, ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der am 12. Dezember 2015 beschlossen wurde und am 4. November 2016 in Kraft getreten ist. Das auf der UN-Klimakonferenz (COP 21) beschlossene Abkommen sieht vor, den menschengemachten Klimawandel zu bremsen und deutlich unter 2 Grad Celsius, idealerweise möglichst auf 1,5 Grad Celsius über vorindustriellem Niveau zu begrenzen.

Mit Stand vom Oktober 2022 haben das Übereinkommen von Paris insgesamt 194 Staaten und die EU ratifiziert oder sind diesem beigetreten. Auf diese Staaten entfällt mehr als 98 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen. Drei weitere Staaten haben das Pariser Abkommen zwar unterzeichnet, allerdings noch nicht ratifiziert. Konkret handelt es sich dabei um Iran, Libyen und Jemen.

Erwähnenswert ist der kurzzeitige Austritt der Vereinigten Staaten unter dem ehemaligen Präsidenten Donald Trump. Rechtskräftig wurde diese Aufkündigung am 4. November 2020. Unter dem amtierenden Präsidenten Joe Biden wurde der Austritt jedoch am 20. Januar 2021 wieder aufgehoben.

Die vereinbarten Ziele des Abkommens

Ziele des Übereinkommens von Paris sind im Kern folgende drei Punkte:

  • Die Staaten haben sich das Ziel gesetzt, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau (Mittelwert der Jahre 1850 – 1900) zu begrenzen. Möglichst soll dabei eine Begrenzung auf 1,5 Grad Celsius erreicht werden.
  • Die Fähigkeit zur Anpassung an die negativen Auswirkungen des Klimawandels und die Förderung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaveränderungen. Angestrebt ist auch eine Entwicklung mit geringen Treibhausgasemissionen, welche die Nahrungsmittelproduktion nicht gefährdet.
  • Die Finanzströme sollen im Einklang (niedrige Treibhausgasemissionen und eine klimaresistente Entwicklung) mit den gesetzten Klimazielen gebracht werden.

EU-Klimaziele

Zusätzlich zum Übereinkommen von Paris haben sich die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Jahr 2021 im Rahmen des European Green Deal auf ein europäisches Klimagesetz geeinigt. Demnach soll Europa bis zum Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden. Klimaneutralität bis 2050 bedeutet, dass die Netto-Treibhausgasemissionen auf null gesenkt werden, das soll vor allem durch Emissionssenkungen, Investitionen in grüne Technologien und den Schutz der natürlichen Umwelt geschehen.

Das dazugehörige Klimaschutz-Gesetzespaket "Fit for 55" ist das bis dato größte seiner Art, das weltweit geschnürt worden ist. Es soll durch reformierte und neue Richtlinien und Verordnungen dabei helfen, die EU-Klimaziele zu erreichen. Das Paket sieht unter anderem ab dem Jahr 2035 nur noch emissionsfreie Neuwagen vor, einen ausgeweiteten Emissionshandel, eine Kerosinsteuer auf innereuropäische Flüge sowie einen Klimasozialfonds in Höhe vieler Milliarden Euro. Um die Inhalte und die konkrete Ausgestaltung wird aktuell noch verhandelt.

Die EU-Kommission hat im Februar vorgeschlagen, die Treibhausgasemissionen bis 2040 europaweit um 90 Prozent zu reduzieren. Allerdings soll das Ziel nur "netto" gelten. Wenn CO2 beispielsweise durch Carbon Capture and Storage (CCS) abgeschieden und gespeichert wird, darf dies angerechnet werden. Der Vorschlag soll den Weg zur Klimaneutralität der EU bis 2050 ebnen. Die Vorschläge sind eine Diskussionsgrundlage für die EU-Länder und das Parlament, der Gesetzesentwurf kommt erst nach den Europawahlen im Juni 2024.

Klimaziele der Europäischen Union:

  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis 2030 (verglichen mit 1990).
  • Reduzierung um 90 Prozent (netto) bis 2040 (Vorschlag).
  • Klimaneutralität bis 2050 (netto).
  • Verpflichtung zu negativen Emissionen nach 2050.

Klimaziele der deutschen Bundesregierung

Um hierzulande Klimaschutzziele einzuhalten und die europäischen Ziele zu erfüllen, gibt es das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). Das Gesetz ist 2019 in Kraft getreten und wurde durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2021 überarbeitet. Hohe Emissionsminderungslasten würden unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 verschoben und gehen zulasten der jüngeren Generationen, so die Begründung. Der Bundestag verabschiedete die Änderungen am Klimaschutzgesetz mit verschärften Zielen zur Senkung der Treibhausgasemissionen.

Klimaziele des Bundes-Klimaschutzgesetz:

  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent bis 2030, um 77 Prozent bis 2035 und um 88 Prozent bis 2040.
  • Klimaneutralität bis 2045 (netto).
  • Negative Emissionen nach 2050.
  • Verbindliche Emissionshöchstmengen: weitere Reduzierung der jährlichen Emissionsmengen für alle Sektoren bis 2030 und anschließend jährliche Minderungsziele bis 2040.

Eine jährliche Überprüfung der Emissionsdaten soll verhindern, dass Ziele verfehlt oder entsprechend schnell nachgesteuert werden kann. Dazu schätzt das Umweltbundesamt zum jeweils 15. März eines Jahres die Emissionsdaten des Vorjahres und sendet den Bericht an den Expertenrat für Klimafragen. Dieser prüft die erhobenen Daten innerhalb eines Monats und leitet den Bericht an die Bundesregierung weiter.

Sofern die Jahresemissionsmengen in einem oder mehreren Sektoren überschritten werden, müssen die entsprechenden Ministerien innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen, um die Sektorziele im folgenden Jahr wieder zu erreichen. Anschließend werden die Sofortmaßnahmen beschlossen und an den Bundestag übermittelt.

Bevorstehende Änderung des Klimaschutzgesetzes

Die derzeitige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP plant, das Klimaschutzgesetz so zu ändern, dass Sofortprogramme für einzelne Sektoren nicht mehr notwendig sind. Damit würden die Bereiche Gebäude und Verkehr entlastet, die das Klimaschutzgesetz nicht erfüllen. Expertinnen und Experten sprechen von einer Aufweichung des Gesetzes.

Die Novelle sieht vor, dass nicht mehr die Emissionen einzelner Sektoren betrachtet werden, sondern die "Gesamtemissionsmenge" aller Sektoren. Bei zweimaliger Zielverfehlung muss die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen. Dies soll die "Querschnittsaufgabe Klimaschutz" verdeutlichen und für effiziente Lösungen sorgen.

THG-Quote als Klimainstrument

Der Verkehrssektor hat in Deutschland mit Blick auf den Klimaschutz einen schweren Stand, denn die Treibhausgasemissionen werden in diesem Bereich nur sehr schleppend reduziert. Dadurch verfehlt der Sektor festgelegte Klimaziele und das bisher vorgestellte Klimaschutz-Sofortprogramm strafte der Expertenrat der Bundesregierung kürzlich desaströs ab, es sei „schon im Ansatz ohne hinreichenden Anspruch.“

Einen positiven Beitrag könnte indes aber die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) leisten: Das Klimaschutzinstrument soll speziell im Verkehrssektor klimaschonende Elektromobilität fördern. Halterinnen und Halter von E-Autos werden dabei eingesparte Treibhausgasemissionen angerechnet, die sie wiederum an Mineralölunternehmen verkaufen können. Jährlich können sie so ein THG-Zertifikat veräußern, dafür wird eine Prämie in Höhe von mindestens 100 Euro ausgezahlt.

Vom Handel profitieren Privatpersonen und Ölkonzerne

Mit dem Handel der THG-Quote können Mineralölkonzerne die vorgeschriebenen Klimaziele erreichen und so Strafzahlungen vermeiden. Das bei den E-Mobilisten eingesparte CO2 nutzen die Konzerne also als Kompensation für die Milliarden Liter an Benzin und Diesel, die sie jährlich in Umlauf bringen.

Einen positiven Nebeneffekt hat der Quotenhandel mit THG-Zertifikaten: Es macht die Elektromobilität ein Stück weit interessanter und reduziert die Unterhaltungskosten eines E-Autos in einem kleinen Maße.

Die für die Mineralölkonzerne zu erfüllende Treibhausgasquote verschärft sich jährlich. Während sie im Jahr 2022 bei 6 Prozent liegt, klettert sie im Jahr 2030 auf 25 Prozent. Die Unternehmen müssen folglich immer mehr kompensieren und dafür einen höheren Preis aufbringen. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, dürften die Mehrausgaben der Konzerne mittelfristig Benzin und Diesel verteuern. So steigt gleichzeitig der Anreiz, auf ein vollständig elektrifiziertes Fahrzeug umzusteigen.

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