Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

E-Scooter-Zulassung

Seit dem 15. Juni 2019 dürfen E-Scooter dank der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am Straßenverkehr hierzulande teilnehmen, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen und sich die Fahrerinnen und Fahrer an gewisse Regeln halten. Wir sagen Ihnen, welche Bedingungen an die Zulassung geknüpft sind und was die Verordnung noch regelt.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Welche E-Scooter sind im Straßenverkehr erlaubt?
  3. Versicherung ist ein Muss
  4. Fahrerlaubnis notwendig?
  5. Wo dürfen E-Scooter fahren?
  6. Besteht eine Helmpflicht?
  7. Bußgelder und Strafen bei Verstößen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die meisten im Handel erhältlichen E-Scooter sind für den Straßenverkehr zugelassen und besitzen eine Allgemeine Betriebserlaubnis.
  • Eine Zulassung kann nachträglich beantragt werden, ohne sie droht bei Fahrten im öffentlichen Raum ein Bußgeld von 70 Euro.
  • Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich, aber eine Haftpflichtversicherung samt Plakette ist notwendig.
  • Elektro-Tretroller, die bis zu 20 Kilometer pro Stunde schnell sind, dürfen nur auf Radwegen und Straßen fahren.
  • Das Mindestalter für das Fahren eines E-Tretrollers liegt bei 14 Jahren.

Welche E-Scooter sind im Straßenverkehr erlaubt?

Vor dem 15. Juni 2019 gestattete der Gesetzgeber im öffentlichen Straßenverkehr lediglich Elektro-Tretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 Kilometer pro Stunde. Seitdem erlaubt die Regierung auch E-Scooter, die eine maximale Geschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde erreichen.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist das rechtliche Grundgerüst für diese Änderung. Allerdings bezieht sie sich ausschließlich auf Fahrzeuge mit einer Lenk- beziehungsweise Haltestange, weshalb viele Menschen die Verordnung auch als E-Scooter-Gesetz bezeichnen.

Voraussetzungen für die Zulassung von Elektro-Tretrollern

Damit ein E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen darf, wird eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) benötigt. Die meisten im Handel erhältlichen E-Scooter sind bereits für den Straßenverkehr zugelassen, Sie müssen eine Zulassung also nicht mehr extra beantragen. Achten Sie vor dem Kauf darauf, dass das Modell mit "StVZO-konform" beworben wird beziehungsweise eine Zulassung gegeben ist. Alternativ können sich Besitzerinnen und Besitzer eines E-Scooters beim TÜV eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) besorgen.

Folgende Anforderungen muss ein E-Tretroller erfüllen, damit einer Zulassung nichts im Wege steht:

  • Die Maße dürfen eine Länge von 200 Zentimeter, eine Breite von 70 Zentimeter sowie eine Höhe von 140 Zentimeter nicht überschreiten.
  • Das maximal zulässige Gewicht beträgt 55 Kilogramm.
  • Der Elektromotor darf höchstens eine Leistung von 500 Watt haben. Im Falle selbstbalancierender Fahrzeuge sind bis zu 1.400 Watt gestattet.
  • Der E-Tretroller benötigt zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen, ein Vorder- und Rücklicht, seitliche Reflektoren und eine Klingel.
  • Die Steuerelemente müssen beim Loslassen innerhalb einer Sekunde in ihre Grundstellung zurückspringen.

Ist es notwendig, den E-Scooter anzumelden?

Anders als bei einem Auto müssen sich Besitzerinnen und Besitzer eines E-Tretrollers nicht zur Zulassungsstelle begeben, um den E-Scooter dort anzumelden. Statt einer Zulassung benötigen Fahrzeughaltende eine Haftpflichtversicherung und eine Versicherungsplakette, die einem Mofa-Kennzeichnen ähnelt. Regelmäßige Prüfungen durch den TÜV sieht der Gesetzgeber ebenfalls nicht vor.

Auch bei der THG-Quote sind die kleinen E-Scooter außen vor, da es sich um ein Elektrokleinstfahrzeug handelt. Besitzen Sie hingegen einen großen E-Roller, auf dem Sie sich sitzend fortbewegen können, erhalten Sie dafür einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und können die THG-Prämie wahrnehmen.

Muss ich für einen E-Scooter eine Versicherung abschließen?

Für jeden in Deutschland zulassungsfähigen E-Scooter benötigen Fahrerinnen und Fahrer eine Haftpflichtversicherung. Um den Versicherungsschutz nachzuweisen, müssen Haltende eine selbstklebende Plakette hinten am Fahrzeug anbringen.

Die jährlichen Kosten für die Haftpflichtversicherung liegen zwischen 40 und 80 Euro pro Jahr. Personen unter 23 Jahren zahlen in der Regel etwas mehr; die höhere Prämie erklärt sich durch das größere Unfallrisiko von jungen Fahrern.

Zur E-Scooter-Versicherung

Benötige ich für einen E-Scooter eine Fahrerlaubnis?

Erfreulicherweise brauchen Halterinnen und Halter von Elektrokleinstfahrzeugen weder einen Mofa-Führerschein noch eine sonstige Fahrerlaubnis. Der wesentliche Grund dafür ist die Tatsache, dass bereits Fahrräder höhere Geschwindigkeiten erreichen.

Allerdings müssen Fahrerinnen und Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein, wenn sie E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 und maximal 20 Kilometer pro Stunde im öffentlichen Straßenverkehr steuern möchten. Aufgrund gesetzlicher Gegebenheiten müssen Sie beim Mieten eines E-Scooters mindestens 18 Jahre alt sein.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Unabhängig von ihrer Höchstgeschwindigkeit müssen E-Tretroller prinzipiell auf Radwegen fahren. Fehlen solche, dürfen Fahrerinnen und Fahrer auf die Straße ausweichen. Auf Gehwegen dürfen E-Scooter nur dann unterwegs sein, wenn sie bauartbedingt maximal 6 Kilometer pro Stunde schnell sind.

Besteht eine Helmpflicht für E-Scooter?

Der Gesetzgeber sieht keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller vor. Allerdings empfiehlt es sich insbesondere im dichten Stadtverkehr, trotzdem einen Helm zu tragen. Schließlich sind E-Scooter keine ungefährlichen Fahrzeuge. So ist die Anzahl der Unfälle in vielen Städten, in denen E-Scooter mit Elektroantrieb bereits auf den Straßen fahren, angestiegen.

E-Scooter ohne Zulassung fahren: Welche Strafen drohen?

Besitzt ein Elektro-Tretroller keine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis, darf er nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Wer trotzdem mit dem E-Scooter fährt und erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von 70 Euro.

Verfügt ein E-Scooter über eine Zulassung, aber über keine gültige Versicherungsplakette, liegt die Strafe bei 40 Euro. Ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften kostet 20 Euro. Modelle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 Kilometer pro Stunde nimmt der Gesetzgeber von diesen Sanktionen aus.

Welche Bußgelder bei welchen Verstößen drohen, sehen Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Verstoße und Bußgelder bei E-Scootern

Verstoß
Bußgeld
Fahren zu zweit 10 Euro
Klingel fehlt oder defekt 15 Euro
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 Euro
Nebeneinanderfahren 15 bis 30 Euro
Beleuchtung fehlt oder defekt 20 Euro
Fahren ohne Versicheurngsplakette 40 Euro
Über eine rote Ampel fahren 60 bis 180 Euro
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 Euro
Fahren ab 0,5 Promille ab 500 Euro
E-Scooter Fuehrerschein

E-Scooter

Alles was Sie über E-Scooter wissen müssen.

E-Scooter