Die Abschlussgebühr beim Bausparvertrag
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Um sich den Wunsch vom Eigenheim zu erfüllen, entscheiden sich viele Hausbauer in spe für einen Bausparvertrag. Ist die Bausparsumme festgelegt, fällt bei Vertragsabschluss zwischen dem Bausparer und der Bausparkasse eine sogenannte Abschlussgebühr an. Wie wird diese berechnet? Welche Faktoren beeinflussen die Gebühr? Und kann sie eigentlich zurückerstattet werden?
Das Wichtigste in Kürze
- Die Abschlussgebühr besiegelt den Bausparvertrag zwischen dem Bauherrn in spe und der Bausparkasse.
- Der Betrag berechnet sich prozentual aus der Bausparsumme und liegt in der Regel zwischen 1,0 und 1,6 Prozent.
- Eine Rückerstattung, zum Beispiel nach einer Kündigung des Bausparvertrags, ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt bei Widerruf des Vertrags.
- Wenn Bausparer die Bausparsumme nachträglich erhöhen, wirkt sich das auf die Abschlussgebühr aus: Diese wird erneut berechnet, und zwar anteilig an der erhöhten Summe.
Definition: Was ist die Abschlussgebühr bei einem Bausparvertrag?
Bei der Abschlussgebühr handelt es sich um ein Bearbeitungsentgelt, das, wie der Name bereits sagt, bei Abschluss eines Bausparvertrags anfällt. Mit ihr wird der Vertrag zwischen dem künftigen Bauherrn und seiner Bausparkasse besiegelt.
Bausparer können selbst entscheiden, ob sie die Abschlussgebühr in einer Summe bezahlen oder ob sie sie von der ersten Sparrate abziehen lassen. In jedem Fall fallen diese Zusatzkosten nur einmalig an. Üblicherweise erteilen die Bauherren in spe bei der Unterzeichnung des Bausparvertrags ein Lastschriftmandat.
Wie hoch ist die Abschlussgebühr bei einem Bausparvertrag?
Die Höhe der Gebühr hängt von der Höhe der Bausparsumme ab: Sie macht einen bestimmten Prozentsatz der Bausparsumme aus. Je höher also die Bausparsumme ist, desto höher fallen auch die zusätzlichen Kosten aus. In der Regel beträgt die Abschlussgebühr eines Bausparvertrags zwischen 1,0 Prozent und 1,6 Prozent der Gesamtsumme. Die genaue Höhe der Gebühr wird im Vertrag festgehalten.
Wie wird die Abschlussgebühr eines Bausparvertrags genau berechnet?
Das folgende Beispiel soll beispielhaft verdeutlichen, wie die Abschlussgebühr eines Bausparvertrags genau berechnet wird. Ein künftiger Hausbauer schließt einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 50.000 Euro ab. Seine Bausparkasse erhebt eine Abschlussgebühr von 1,0 Prozent. Folglich zahlt der Bausparer eine Gebühr von 500 Euro. Hat der Hausbauer jedoch eine Bausparsumme von 350.000 Euro vereinbart und erhebt die Bausparkasse eine Abschlussgebühr in Höhe von 1,2 Prozent, beträgt die zu zahlende Summe bereits 4.200 Euro.
Kann der Bausparer die Abschlussgebühr zurückfordern?
Der Bausparer kann die Abschlussgebühr, die er bei Abschluss eines Bausparvertrags gezahlt hat, nicht zurückfordern. Selbst wenn er den Vertrag kündigt, ist eine Rückerstattung der Abschlussgebühr ausgeschlossen.
Lediglich bei Widerruf des Bausparvertrags kann eventuell eine Rückerstattung der Abschlussgebühr erfolgen. Ein Widerruf ist jedoch ausschließlich binnen zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung möglich. Bis dahin haben die Bausparkassen den Betrag meistens noch nicht abgebucht. Um die Abbuchung zu verhindern, ist es im Falle eines Vertragswiderrufs sinnvoll, zeitgleich das erteilte Lastschriftenmandat zurückzuziehen.
Welche Auswirkung hat die Änderung der Bausparsumme auf die Abschlussgebühr?
In manchen Fällen möchten Bausparer ihre Bausparsumme nachträglich entweder erhöhen oder verringern. Das ist problemlos möglich, wirkt sich jedoch auf die Abschlussgebühr des Bausparvertrags aus. Entscheidet sich der Bausparer für eine Erhöhung der Bausparsumme, erheben die meisten Bausparkassen erneut eine Gebühr. Diese wird nun anteilig auf Grundlage der erhöhten Summe berechnet. Entscheidet sich der Bausparer dazu, die Bausparsumme zu verringern, bekommt er die bereits gezahlte Abschlussgebühr allerdings nicht zurückerstattet.
Einen Bausparvertrag ohne Abschlussgebühr abschließen
Fast in allen Bausparverträgen der Bausparkassen ist eine Abschlussgebühr vorgesehen. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen. Der Vorteil von Bausparverträgen ohne Abschlussgebühr ist, dass die künftigen Hausbauer die anvisierte Sparsumme schneller erreichen. Allerdings haben Bausparverträge ohne Abschlussgebühr oft schlechtere Konditionen, was den Zinssatz für die Sparrate sowie das spätere Darlehen betrifft. Bevor sich die Bausparer für einen Tarif ohne Abschlussgebühr entscheiden, sollten sie sich daher von einem Experten auf diesem Gebiet beraten lassen.