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Wechsel in die Private: worauf Versicherte achten sollten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist für Besserverdiener verlockend: Bei niedrigeren Prämien können sich sie deutlich besser versichern. Doch Leistungen und Prämien können bei der privaten Krankenversicherung sehr unterschiedlich sein. Umso wichtiger ist es, die Tarife genau zu vergleichen.

Wichtig ist etwa die Frage, ob der Vertrag eine Selbstbeteiligung vorsehen darf. Ob das sinnvoll ist, hängt auch von der Art der Beschäftigung ab. Bei Angestellten ist die Selbstbeteiligung oft ein Minusgeschäft. Denn selbst wenn die Selbstbeteiligung bei der privaten Krankenversicherung Prämie spart, geht die Rechnung nicht immer auf. Während nämlich der Chef zum monatlichen Beitrag einen Anteil von 50 Prozent zusteuern muss und damit auch von einer Beitragsersparnis durch eine Selbstbeteiligung profitiert, geht der Arbeitnehmer leer aus, falls er krank wird und eine Selbstbeteiligung zahlen muss.

Bei Selbstständigen hingegen rechnet sich eine Selbstbeteiligung oft, denn sie tragen die Beitragslast alleine und können durch Selbstbeteiligungstarife zumindest so lange sparen, wie sie selten zum Arzt gehen. Im Grundsatz gilt aber immer: Die Selbstbeteiligung muss geringer sein als der aus ihr resultierende Prämiennachlass. 300 Euro Selbstbeteiligung müssen also dazu führen, dass die Prämie um mehr als 25 Euro im Monat sinkt.

Ebenfalls ein wichtiger Punkt in einem Vertrag ist eine Beitragsrückerstattung, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Versicherten haben es bei den Tarifen mit Rückerstattung dann in der Hand, am Jahresende nachzurechnen, ob sie eine kleinere Rechnung einreichen oder aber stattdessen eine Prämienerstattung wählen. Wichtig ist für einen guten Vertrag, dass die Beitragserstattung nicht nur vorgesehen ist, sondern auch garantiert wird.

Entscheidend für die Qualität des Versicherungsschutzes ist es natürlich auch, wie umfangreich die anfallenden Kosten für ärztliche Leistungen abgerechnet werden. So sollte sowohl stationär als auch ambulant und beim Zahnarzt bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) erstattet werden - nur so können Spezialisten und Privatpraxen bedenkenlos und ohne Kostenrisiko aufgesucht werden.

Ein- oder Zweibettzimmer wären nicht schlecht

Übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für weitere Leistungen, die dem Antragsteller wichtig sind, so ist zu klären, ob psychotherapeutische Behandlungen erstattet werden, die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen oder Sehhilfen und Hilfsmittel.

Ebenfalls entscheidend ist der Versicherungsumfang im Krankenhaus. Gute Policen sehen neben der Kostenübernahme für die Spezialisten vor allem eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer vor. Außerdem erstatten sie die Kosten für Kuren, wenn der Versicherte diese verschrieben bekommt. Ein weiterer Baustein ist der Schutz bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Hier ist vor allem entscheidend, welche Kosten bei Zahnersatz (auch bei Zahnimplantaten) übernommen werden. Gute Verträge sehen eine Kostenübernahme von bis zu 90 Prozent vor, die auch nicht durch Summenbegrenzungen gedeckelt ist.