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Unfall mit Tier: Kuriose Versicherungsfälle

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa

Wellington - Unfälle passieren immer wieder. Kurios wird es, wenn Tiere involviert sind. Der Bericht einer Unfallversicherungsgesellschaft aus Neuseeland ringt wohl so manchem Leser ein unwillkürliches Schmunzeln ab.

Ein Fausthieb gegen einen Aal kann riskant sein - ein Neuseeländer hat sich dabei verletzt und die Sache als Versicherungsschaden gemeldet. Diesen Fall und andere Kuriositäten enthält ein Bericht des staatlichen neuseeländischen Unfallversicherers ACC vom Mittwoch.

Seehund beißt Spaziergänger in den Po

Gemeldet wurden auch diese Fälle: Ein Seehund biss einen Strandgänger in den Allerwertesten, ein Baby-Hai biss einen Fischer in den Zeh, ein Schwein verletzte einen Bauern mit einem wuchtigen Kopfstoß. Eine Elster flog jemandem ins Gesicht und riss dort eine Fleischwunde, eine Maus biss zu, als ein Tierfreund sie vor einer Katze retten wollte. "Angezeigt" als Verletzungsverursacher wurden auch Meerschweinchen, Kaninchen und Fische. Im Finanzjahr 2013/2014 31. März zahlte die Versicherung 20 Millionen Dollar aus - rund 13 Millionen Euro.

Hunde sind die "notorischsten" Unfallverursacher

Die meisten Unfälle gab es nach diesen Angaben mit Hunden; nämlich 18 000. Das seien aber nicht alles Attacken oder Bisse gewesen, teilte der Versicherer mit: Aufgelistete Unfälle umfassten auch Kategorien wie: "über Hund gestolpert" oder "Hund stand auf Zeh".

Spaß beiseite - wer zahlt im Ernstfall?

Mögen die aufgezählten auch etwas absonderlich erscheinen: Unfälle mit Tieren sind theoretisch auch hierzulande jederzeit möglich. Doch welche Versicherung zahlt Schadensfall? Das Versicherungssystem in Deutschland funktioniert anders als das neusseländische. So übernimmt eine Unfallversicherung grundsätzlich nur Dauerschäden, während kleinere Wunden über die Krankenversicherung abgewickelt werden. Eine Tierhaftpflichtversicherung deckt hingegen nur Schäden, die das eigene Haustier bei Dritten verursacht. Welche Regelungen im Einzelnen gelten, sollten Verbraucher im Zweifelsfall stets im direkten Gespräch mit ihrem Versicherer klären.