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TÜV-Plakette ausschließlich in Deutschland erneuerbar

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Köln - Über eine halbe Million Deutsche leben derzeit im europäischen Ausland, viele von ihnen mit ihrem in Deutschland zugelassenen Auto. Wird am Fahrzeug die Haupt- und Abgasuntersuchung fällig, muss es nach Deutschland zurückgeführt werden. Da die Prüfung und die Eintragung der erfolgreichen Haupt- und Abgasuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben sind, ist ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland ungültig.

"Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines mehrmonatigen Aufenthaltes in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden", erklärt der Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland, Hans-Ulrich Sander. Autofahrer seien zwar nicht sofort nach Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland zurückzukehren. Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssten sie jedoch unverzüglich die fällig gewordene Haupt- und Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung vornehmen lassen.

Die technische Fahrzeugüberwachung ist national geregelt. Das heißt, ein Fahrzeug wird von den örtlichen Prüfstellen in demjenigen Land überprüft, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung eines Fahrzeugs wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz seines Halters. Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, müssen in Deutschland abgemeldet und in dem jeweiligen Land zugelassen werden. Nähere Informationen über die möglichen Nutzungszeiträume erteilen die jeweiligen Botschaften oder Konsulate der betroffenen Länder.