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Tierhaftpflichtversicherung - Schäden: ja, Rettung: nein

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Düsseldorf - Verursacht ein Hund Unfälle und dadurch entstandene Schäden, steht dessen Herrchen oder Frauchen in der Pflicht. "In solchen Fällen springt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ein", erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Anders hingegen sieht es aus, wenn ein Haustier gerettet werden muss.

Wenn ein Hund zum Beispiel auf die Straße rennt und einen Verkehrsunfall verursacht, greift der Versicherungsschutz der Tierhaftpflicht. Besitzer sollten deshalb auf eine Haftpflichtversicherung für Haustiere nicht verzichten. Muss der Hund aber durch die Feuerwehr gerettet werden, können Kosten, die durch den Einsatz entstehen, nicht an die Versicherung weitergereicht werden.

Die Hundehaftpflichtversicherung ist dafür nicht gedacht. "Denn in diesen Fällen ist ja einem Dritten kein Schaden entstanden", so Weidenbach. Das Berliner Verwaltungsgericht muss die Frage entscheiden, ob eine Hundehalterin für die aufwendige und 13 000 Euro teure Rettung eines kleines Hundes durch die Feuerwehr aufkommen muss.