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Kein Versicherungsschutz für Saures zu Halloween

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wenn es zu Halloween kein Süßes gibt, gibt es Saures: Dann werden Türschlösser zugeklebt, Briefkästen demoliert oder Graffiti an Hauswände geschmiert. Doch der Spaß hat enge Grenzen: Wer an Halloween vorsätzlich Schäden verursacht, muss dafür in der Regel auch selbst haften.

Eine private Haftpflichtversicherung leiste in solchen Fällen in der Regel keinen Kostenschutz, erklärt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Bei versehentlichen Missgeschicken greife der Versicherungsschutz aber.

Eltern sollten Kinder für die Grenzen des Spaßes sensibilisieren

Eltern sollten ihre Kinder daher über mögliche Risiken aufklären und darauf aufmerksam machen, wo die Grenzen des Spaßes liegen.

Die Familienhaftpflicht-Versicherung sollte auch Beschädigungen einschließen, die durch deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren verursacht werden. Denn Kinder in dem Alter müssen noch nicht für Schäden geradestehen. Eltern haben zwar eine Aufsichtspflicht und können daher für die Schäden ihrer Kinder haftbar gemacht werden.

Allerdings weisen ihnen die Gerichte laut BVK nur selten nach, dass sie diese Pflicht verletzt haben. Aus rechtlicher Sicht gibt es daher keinen Schuldigen. Die Folge: Der Geschädigte muss die Kosten selbst tragen. Hier hilft eine sogenannte Kinderkulanz-Klausel.