Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Schutz fürs Schätzchen: Wissenswertes zu Oldtimer-Versicherungen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Bochum - Besitzer eines Oldtimers sind Genießertypen. Und zum Genuss gehört es, Maß zu halten. Also sind die Fahrer von ehrwürdigen Blechkarossen nicht sehr oft unterwegs auf den Straßen, und wenn, dann fast immer mit Vorsicht und Sorge um das motorisierte Schätzchen. Was als Liebe zum Automobil gilt, hat ganz nüchterne Folgen für die Kfz-Versicherung.

Denn weil Oldtimerfahrer ihr Auto hegen und pflegen, nehmen die Versicherer ein geringes Schadensrisiko an. Sie bieten günstige Haftpflichttarife für die Pretiosen an. Und sie nehmen keine Einstufung in Schadensfreiheitsklassen vor, es wird lediglich der niedrigste Tarif berechnet. Wer einen Versicherungsschutz für seinen Oldtimer sucht, sollte jedoch neben dem Preis auch auf die Deckungssumme und andere Leistungen achten.

Bereits ab einem Alter von 20 Jahren können Autos als Oldtimer günstig versichert werden und ab 30 Jahren auch historische Motorräder und LKW. "Doch das Alter ist nicht die einzige Bedingung", erläutert Martin Stromberg, Geschäftsführer beim Marktbeobachter Classic Data. "Das zu versichernde Auto muss in einem gut erhaltenen Originalzustand sein. Den gilt es nachzuweisen. Sei es in Form von Fotos oder eines Gutachtens."

Versicherer verlangen meist ein Wertgutachten

Neben dem Oldtimer-Kurzgutachten zur Versicherungseinstufung gibt es Wertgutachten zur Ermittlung des aktuellen Marktwertes und Oldtimer-Gutachten nach Paragraf 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum Erhalten des H-Kennzeichens. Das Kurzgutachten wird bei den meisten Versicherern für Youngtimer zwischen 20 und 29 Jahren verlangt.

Stromberg begründet die Ansprüche der Versicherer: Bei Autos zwischen 20 und 29 Jahren sei "es nicht einfach nachzuweisen, ob es sich um ein potenzielles Liebhaberfahrzeug handelt, sprich: um einen Youngtimer." Der von den Versicherern geforderte Mindestwert liegt meist bei 4000 bis 5000 Euro.

Auch das Gutachten zum Erlangen des H-Kennzeichens ist bei vielen Versicherern ein Muss. Es belegt den erhaltenswerten Zustand des Fahrzeugs. "Allerdings ist das H-Kennzeichen keine grundsätzliche Bedingung für den Abschluss einer Oldtimerversicherung", so Stromberg. Immer bedeute es aber die steuerliche Einstufung als Oldtimer, die mit einheitlichen 191,73 Euro pro Jahr gesetzlich geregelt ist.

Fahrzeugalter entscheidet über Höhe der Prämie

Die Versicherungen für Oldtimer gliedern sich ebenso wie normale Kfz-Versicherungen in Haftpflicht, Teil- und Vollkasko. "Bei der Berechnung der zu zahlenden Versicherungsprämie ist zunächst das Alter des Fahrzeugs ausschlaggebend", erklärt Tobias E. Weissflog, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV). "Die Kategorien umfassen Altersstufen von 20 bis 29 Jahren, von 30 bis 44 Jahren und über 45 Jahre."

Das Alter spielt auch bei den Fahrern eine Rolle. "Sie dürfen bei den meisten Versicherern erst in einem Alter ab 23, bei manchen Versicherern ab 25 Jahren eine Haftpflichtversicherung abschließen", sagt Weissflog. Ein Pkw, den der Halter als Hauptfahrzeug nutzt, ist laut BdV ebenfalls Voraussetzung. Nachweis hierfür ist die Police dieses Alltags-Pkws. Weitere Bedingung ist laut Weissflog, dass der Oldtimer in einer abschließbaren Garage untergebracht ist. Außerdem darf die jährliche Fahrleistung nicht über 9000 Kilometern liegen.

Allgefahrendeckung und Schutzbrief

Über den normalen Versicherungsschutz hinaus bieten Oldtimer-Versicherungen eine Allgefahrendeckung an. Hier sind grundsätzlich alle Gefahren versichert. "Dies gilt für Motorschäden, Bruchschäden, Getriebeschäden, Transportschäden oder Schäden, die in Reparaturwerkstätten passieren", sagt Weissflog. Nicht versicherte Gefahren müssen im Vertrag daher ausdrücklich ausgeschlossen sein. Dazu zählen beispielsweise Schäden durch altersbedingten Verschleiß.

Wer das Fahrzeug etwa gegen Diebstahl oder Vandalismusschäden versichern möchte, benötigt eine zusätzliche Kaskoversicherung. Dazu verlangen die Gesellschaften ein aktuelles Marktwertgutachten. "Nur gut erhaltene und sich weitgehend im Originalzustand befindliche Kraftfahrzeuge erhalten eine Kaskoversicherung", so Weissflog. Der Beitrag richtet sich nach dem ermittelten Wert - und liegt oft weit höher als der Haftpflichtbeitrag, der sich meist bei unter 100 Euro bewegt.

Zahlreiche Unternehmen haben Oldtimer-Versicherungen mittlerweile in ihrem Portfolio. "Das Thema ist beratungsintensiv und erfordert maßgeschneiderte Lösungen", sagt Franz Graf zu Ortenburg vom Automobilclub von Deutschland (AvD) und rät von Online-Vergleichsportalen ab. Zu Ortenburg empfiehlt, Angebote bei unterschiedlichen Versicherern einzuholen.

Auch Schutzbriefe können in den Versicherungen enthalten sein. "Eine Panne bei einem Oldtimer erfordert oft Leistungen, die über eine normale Mitgliedschaft in einem Automobilclub hinausgehen", warnt der Experte des AvD. "Bleibt etwa ein Oldtimer mit Motorschaden oder Unfall liegen, ist mit vielen Standard-Schutzbriefen nur der Transport zur nächsten Werkstatt gewährleistet." Nicht inbegriffen sei der Transport in eine weiter entfernte Spezialwerkstatt. Und die werden Oldtimerfans für ihre motorisierten Schätzchen sicher bevorzugt aufsuchen wollen.