Nach Umzug besser gleich das Fahrzeug ummelden, Bußgeld droht
Stand: 15.09.2010
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München - Autofahrer müssen ihr Fahrzeug unmittelbar nach einem Umzug bei der neuen Zulassungsstelle anmelden. Zieht der Fahrer in einen neuen Kreis, sei er verpflichtet, sein Fahrzeug innerhalb von ein bis drei Tagen umzumelden, sagt ADAC-Rechtsexperte Jost Kärger. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld von bis zu 15 Euro. Lediglich Autofahrer in Hessen können ihr altes Kennzeichen behalten, wenn sie innerhalb des Bundeslandes umziehen.
Der Fahrer braucht für die Anmeldung seines Wagens nicht nur Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Personalausweis: In der Regel muss er bei der Zulassungsstelle dem ADAC zufolge auch die alten Kennzeichenschilder, den gültigen Bericht der jüngsten Hauptuntersuchung und seine elektronische Versicherungsnummer vorzeigen.