Kfz-Versicherung: Autoschlüssel gehören nicht in den Briefkasten
Stand: 27.08.2010
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Wiesbaden - Fahrzeuge sollten zur Reparatur nach Möglichkeit persönlich bei einem Werkstattmitarbeiter abgegeben werden. Ansonsten handelt der Halter unter versicherungstechnischen Aspekten unter Umständen grob fahrlässig. Das teilte die R+V-Versicherung am Freitag in Wiesbaden mit Hinweis auf die geltende Rechtsprechung hin.
Nach gängiger Praxis stellen Halter ihr Auto nach Toresschluss oft auf den Werkstatthof und werfen den Schlüssel in den Briefkasten. Werde dieser geknackt und das Fahrzeug gestohlen, komme die Versicherung nicht immer für den gesamten Schaden auf. Geraten wird deshalb dazu, den Wagen während der Öffnungszeiten abzugeben. Bei direkt in die Wand einmontierten Briefkästen gehe der Fahrer zumindest ein wesentlich geringeres Risiko ein, da diese in der Regel ausreichend gesichert seien.