Auslandsaufenthalt während der Ausbildung ist unfallversichert
Stand: 24.01.2011
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Berlin - Auszubildende sind unter gewissen Voraussetzungen auch im Ausland gesetzlich unfallversichert. Bedingung sei, dass der Auslandsaufenthalt mit der Ausbildung zusammenhängt, erklärt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Das sei beispielsweise bei Austauschprojekten oder Praktika der Fall. Der Ausbildungsbetrieb müsse dem Auslandsaufenthalt zustimmen, dann sei auch die An- und Abreise mit versichert. Freizeitaktivitäten im Ausland oder Urlaubsreisen werden von der Unfallversicherung nicht gedeckt.