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Anspruch auf Nachzahlung aus Lebensversicherung sichern

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Viele Verbraucher, die ihre Kapitallebensversicherung oder private Rentenpolice vorzeitig gekündigt haben, haben Anrecht auf eine Nachzahlung vom Versicherer. Die Ansprüche auf einen höheren Rückkaufswert verjähren jedoch drei Jahre nach der Kündigung des Vertrages. Für alle 2010 gekündigten Policen sollten Verbraucher daher jetzt die Verjährung verhindern, rät die Verbraucherzentrale Hamburg.

Ein Brief an den Versicherer, mit dem man vor Ablauf der Frist am 31. Dezember 2013 seine Ansprüche anmeldet, verzögert die Verjährung nur bis zur Antwort des Versicherungsunternehmens. "Fällt die Reaktion unbefriedigend aus, müssen andere Schritte zur Verjährungshemmung unternommen werden", erklärt Versicherungsexpertin Edda Castelló von der Verbraucherzentrale. Auf Nummer sicher gehen Betroffene, wenn die Versicherung schriftlich auf die Verjährung verzichtet. Anderenfalls hilft eine Klage vor Gericht, ein gerichtlicher Mahnbescheid oder die Hilfe eines Ombudsmann, der zwischen Verbraucher und Versicherung vermitteln kann.

Durch eine vorzeitige Kündigung verlieren viele Kunden von Lebensversicherungen Geld. Denn der Rückkaufswert fällt häufig gering aus, weil die Versicherungen mit den Prämien der Versicherten zunächst die Provisionen bezahlen, bevor sie mit dem Sparen beginnen. Der Bundesgerichtshof hat nach Klagen der Verbraucherzentrale Hamburg aber in mehreren Fällen entschieden, dass die Versicherer zu wenig ausgezahlt haben (Az.: IV ZR 201/10 u.a.). Dabei ging es um Verträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden. Für später abgeschlossene Verträge gelten andere gesetzliche Regeln zum Rückkaufswert.