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Schutzimpfungen: Unfallversicherungen zahlen bei Schäden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg. Wer eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, ist meist auch bei Impfschäden geschützt. Aber die Anbieter machen Einschränkungen. Verivox hat den Markt untersucht und Tarife gefunden, die auch mögliche Schäden nach der Corona-Schutzimpfung einschließen.

90 Prozent der Tarife schließen Impfschäden ein

Von 153 untersuchten Unfallversicherungstarifen decken 90 Prozent Risiken bei Schutzimpfungen ab. Meist beschränken die Versicherer ihre Leistungen aber auf die Impfungen gegen bestimmte Infektionen. Sie listen in den Versicherungsbedingungen konkret auf, welche Infektionen als Unfallschaden gelten - beispielsweise Borreliose, Malaria, Masern, Mumps, Pocken und Tuberkulose. Auch beim Impfen erstreckt sich der Versicherungsschutz dann ausschließlich auf Schutzimpfungen gegen diese festgelegten Krankheiten.

Bei jedem vierten Tarif umfassend geschützt – auch bei Corona-Impfung

16 Anbieter gehen bei Impfungen darüber hinaus. Diese Versicherer verzichten in insgesamt 39 Tarifen auf einen Katalog von Infektionskrankheiten. „Sie versichern generell alle Impfschäden. Dann würden auch mögliche Impfschäden nach einer Corona-Schutzimpfung als Unfall gelten und wären versichert“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.

Wann es bei Impfschäden Geld gibt

Unfallversicherungen zahlen bei Invalidität oder bei Tod eine festgelegte Versicherungssumme. Bei Invalidität geht es darum, wie stark die Gesundheit nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist. Gutachter würden nach einem Impfschaden einen Prozentsatz ermitteln und Versicherte erhalten beispielsweise bei 20 Prozent Invalidität auch 20 Prozent der Versicherungssumme einmalig ausgezahlt.

Methodik

Ausgewertet wurden die Tarifverzeichnisse von 153 Unfallversicherungstarifen bei 65 Anbietern. Insgesamt gibt es circa 90 Anbieter von Unfallversicherungen, sowohl Versicherer als auch Assekuradeure; das sind Dienstleister für Makler.