Bin ich verpflichtet, meinen Stromvertrag „mitzunehmen“?
Das kommt darauf an. Wer Strom aus der Grundversorgung bezieht, kann mit Hinweis auf den bevorstehenden Auszug mit einer zweiwöchigen Frist kündigen. Das ist gesetzlich geregelt.
Anders sieht es für denjenigen aus, der einen Laufzeitvertrag mit einem alternativen Stromanbieter abgeschlossen hat. Hier ist entscheidend, was in den AGB des Anbieters steht. Häufig findet man dort eine sogenannte Umzugsklausel. Die Mehrzahl der Stromanbieter gewährt im Falle eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht oder definiert den Umzug als vertragsauflösende Bedingung. Der Kunde kann den Vertrag also beenden.
Einige Stromanbieter unterscheiden zwischen dem Umzug innerhalb des Netzgebietes und dem Wohnungswechsel außerhalb des Netzgebietes. Befindet sich der neue Wohnsitz außerhalb des Netzgebietes, kann der Kunde den Vertrag kündigen oder auflösen. Findet der Umzug innerhalb des Netzgebietes statt, bestehen einige Unternehmen auf der Erfüllung des Vertrags, also der Weiterbelieferung des Kunden.
Vorlage: Kündigung des Stromanbieters
Was muss ich tun, wenn ich meinen alten Vertrag behalten möchte?
Informieren Sie Ihren Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Umzug, so dass die Strombelieferung nahtlos fortgesetzt werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass sich Ihre neue Adresse im Liefergebiet des Anbieters befindet. Das sollten Sie ebenfalls frühzeitig erfragen.
Kann ich den Anbieter im Zuge des Umzugs wechseln?
Ja, sofern keine Verpflichtungen aus bestehenden Verträgen vorgehen. Der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter dauert etwa drei bis sechs Wochen vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Belieferung. Wer bereits zum Einzugstermin mit Strom vom Wunschanbieter beliefert werden möchte, sollte deshalb den Stromanbieterwechsel langfristig planen. Der Vorteil: Sie vermeiden die Belieferung innerhalb der teuren Grundversorgung. Einen günstigen Anbieter finden Sie mithilfe unseres Stromrechners. Alles was Sie benötigen, ist der jährliche Verbrauch und die Postleitzahl.
Checkliste: Stromanbieterwechsel
Den Jahresverbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Stromabrechnung. Unter Umständen sollten Sie den Verbrauch jedoch anpassen. Denn nicht selten kommen mit dem Umzug neue, energieeffizientere Elektrogeräte ins Haus wie beispielsweise Kühlschrank oder Waschmaschine. Der jährliche Stromverbrauch wird sich dann vermutlich reduzieren. Das Gegenteil ist der Fall, wenn in der neuen Wohnung das Wasser mithilfe eines Elektroboilers erwärmt wird oder die Zahl der Bewohner steigt. In solchen Fällen ist es ratsam, die Abschlagszahlungen höher zu veranschlagen.
Für den Wechsel benötigt der neue Versorger das Einzugsdatum, die Stromzählernummer und den Zählerstand. Der Zählerstand sollte – idealerweise im Beisein eines Zeugen – notiert werden, damit sich die Abrechnungen später kontrollieren lassen. Als Kundennummer beim örtlichen Versorger genügt es in der Regel, wenn Sie auf dem Wechselformular "Neueinzug" eintragen.