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Bei einer Gruppenunfallversicherung handelt es sich in der Regel um eine Versicherung für Arbeitnehmer. Als Gruppen gelten hierbei Teams von mindestens drei Arbeitskräften, die der Arbeitgeber versichert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Gruppenunfallversicherung muss das zu versichernde Team des Arbeitgebers aus mindestens drei Arbeitskräften bestehen.
  • Entsteht für den Arbeitnehmer ein Unfall ohne direkten Bezug zur Arbeit, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
  • Die Police der Gruppenunfallversicherung kann individuell an die Ansprüche des Arbeitgebers angepasst werden.

Gruppenunfallversicherung – für Arbeitgeber und Mitarbeiter attraktiv

Mitarbeiter genießen in diesem Fall auch dann Versicherungsschutz, wenn der Unfall nicht unmittelbar mit der Arbeit zusammenhängt. Dem Arbeitgeber bietet sich durch die betriebliche Gruppenunfallversicherung die Möglichkeit, Lücken in der gesetzlichen Unfallversicherung zu schließen. Insbesondere Arbeitnehmer, die nicht zusätzlich eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, profitieren von den Leistungen dieser Police. Auch für den Arbeitgeber hat eine solche Versicherung viele Vorteile.

Lücken in der gesetzlichen Unfallversicherung schließen

Mit der gesetzlichen Unfallversicherung wirkt der gegebene Versicherungsschutz zunächst bereits sehr umfangreich. Bei genauerer Betrachtung fällt jedoch auf, dass betroffene Arbeitnehmer die Leistungen dieser Versicherung in zahlreichen Situationen nicht beanspruchen können. Hat der Unfall keinen direkten Bezug zur Arbeit, greift die gesetzliche Police nämlich nicht.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Mitarbeiter nicht auf direktem Weg zur Arbeitsstelle fährt und dabei ein Unfall geschieht. Auch bei einem Unfall in der Mittagspause kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die anfallenden Kosten auf. Mit einer Gruppenunfallversicherung können Arbeitnehmer diese Lücken schließen.

Leistungen der Gruppenunfallversicherung

Eine Gruppenunfallversicherung zeichnet sich durch eine große Bandbreite an Leistungen aus. Der Arbeitgeber legt zusammen mit dem Versicherungsunternehmen den Leistungsumfang der Police fest und er definiert die Mitarbeitergruppe, für die der Versicherungsschutz gelten soll. Aus diesem Grund ist es schwierig, die Leistungen pauschal zu benennen, denn sie hängen von den Verhandlungen zwischen Versicherungsanbieter und Unternehmen ab. Die wichtigsten und häufigsten Leistungen sind allerdings diese:

Invalidenrente

Die meisten Gruppenunfallversicherungen entschädigen den Versicherungsnehmer bei einem Unfall mit Invaliditätsfolge. Besteht die körperliche Einschränkung über einen gewissen Zeitraum oder gar lebenslang, erhält der betroffene Mitarbeiter je nach Invaliditätsgrad eine Invalidenrente. Einige Versicherungen zahlen bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1 Prozent die Leistung anteilig aus.

Der Invaliditätsgrad wird anhand der sogenannten Gliedertaxe bestimmt, der auf der Schwere der Einschränkungen basiert. So wird der Verlust der Hand mit einem Invaliditätsgrad von 55 Prozent bewertet. Meist orientieren sich die Versicherungsunternehmen dabei an der Gliedertaxe der GDV. Einige Tarife zahlen bereits ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent die verhandelte Rentenleistung komplett aus.

Sonderleistungen

Die betriebliche Unfallversicherung beinhaltet meist auch zahlreiche Sonderleistungen, die im Versicherungsschutz der gesetzlichen Policen nicht inbegriffen sind. Dazu gehören beispielsweise erweiterte Leistungen bei einer Rehabilitation oder kosmetische Operationen. Viele Gruppenunfallversicherungen bieten außerdem Zusatzleistungen wie Genesungs- und Krankenhaustagegeld, einen Todesfallschutz zur Absicherung der Hinterbliebenen oder Kostenübernahme für Bergung und Transport. Zudem erhalten betroffene Arbeitnehmer bei manchen Policen ab einer gewissen Ausfallzeit ein Tagesgeld, um Einkommensverluste auszugleichen.

Einmalige Sofortleistungen

Bei besonders schweren Unfällen leistet die Versicherung schnelle Hilfe. Die Höhe dieser Geldleistung hängt davon ab, welche Körperpartien betroffen und wie schwer sie geschädigt sind. Zweck dieser Soforthilfe ist es, den Betroffenen unmittelbar zu unterstützen. Im Versicherungsvertrag sind diese Sofortleistungen meistens mit der Invalidenrente kombiniert.