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Inhalt dieser Seite
  1. E-Bike-Versicherung berechnen
  2. Das Wichtigste in Kürze
  3. Was ist versichert?
  4. Was ist ein E-Bike?
  5. Was zeichnet Pedelecs aus?
  6. Separate Haftpflichtversicherung für E-Bikes
  7. Führerscheinpflicht bei bestimmten E-Bikes
  8. Versicherungsschutz: Was ist gesetzlich vorgeschrieben, was ist zu empfehlen?
  9. Vorhandene Privathaftpflicht überprüfen!
  10. Schutz gegen Diebstahl und Vandalismus
  11. Weitere hilfreiche Informationen

Die Versicherung für Ihr E-Bike

E-Bikes und Pedelecs werden in Deutschland immer beliebter. Immer mehr Menschen fahren mit den elektrisch angetriebenen Fahrrädern durch die Straßen. Durch die schnelle Beschleunigung und teilweise auch hohen Geschwindigkeiten steigt jedoch auch das Risiko einen Unfall oder Schaden zu verursachen. Aus Sicht der Versicherungen stellen diese Räder eine Besonderheit dar. Wenn Fahrer eines normalen Fahrrads einen Unfall verursachen, bei dem andere Personen zu Schaden kommen, übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Schadenregulierung. Das gilt teilweise auch für Pedelecs - jedoch nicht für alle Varianten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff "E-Bike" als Bezeichnung für alle Arten von Fahrrädern mit elektrischem Hilfsmotor durchgesetzt.
  • Ein E-Bike weist für gewöhnlich zwei Merkmale auf: Es lässt sich auch ohne Pedalkraft fahren, indem per Knopfdruck der E-Motor zugeschaltet wird.
  • Da E-Bikes meist einen hohen Anschaffungswert haben, wünschen sich Verbraucher einen umfassenden Diebstahlschutz.

Was versichert die E-Bike Versicherung?

Nur Räder der Kategorie „Fahrrad“ sind versichert

Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff "E-Bike" als Bezeichnung für alle Arten von Fahrrädern mit elektrischem Hilfsmotor durchgesetzt. Dennoch bestehen kategorische Unterschiede zwischen den einzelnen Fahrradtypen mit E-Motor.

Und die normale Privathaftpflicht schließt nur solche Elektrofahrräder mit ein, die rechtlich eindeutig zur Kategorie Fahrrad gehören.

Was ist ein E-Bike?

Zwei Kriterien spielen bei der Abgrenzung zwischen Pedelec und E-Bike eine Rolle: die Funktionsweise des E-Motors und die Geschwindigkeit, die der Motor maximal ermöglicht.

Sobald sich ein Elektrofahrrad auch ohne eigene Muskelkraft bewegen lässt, gehört es bereits zur Kategorie der E-Bikes. Wenn der Elektromotor, ob mit oder ohne Unterstützung durch Muskelkraft, auch über die Geschwindigkeit von 25 km/h hinaus zusätzliche Leistung beisteuert, handelt es sich ebenfalls um ein E-Bike - auch dann, wenn die Hersteller es als Pedelec-S bezeichnen.

Was zeichnet Pedelecs aus?

Bei den herkömmlichen Pedelecs, die auch die überwiegende Mehrheit an verkauften Elektrofahrrädern darstellen, schaltet sich der elektrische Hilfsmotor automatisch ab, sobald die Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht ist. Wer dann schneller fahren will, kann das nur noch mit eigener Muskelkraft erreichen - so wie bei jedem herkömmlichen Fahrrad ohne Motor. Auch für ein Pedelec können Sie eine Pedelec-Versicherung abschließen.

Separate Haftpflichtversicherung für E-Bikes

Ein E-Bike weist für gewöhnlich zwei Merkmale auf: Es lässt sich auch ohne Pedalkraft fahren, indem per Knopfdruck der E-Motor zugeschaltet wird. Und ab Tempo 25 km/h schaltet sich der Motor nicht automatisch ab, sondern liefert weitere Antriebsenergie bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h.

Sogenannte S-Pedelecs, die nur mit Pedalkraft fahren können, fallen wegen ihrer erzielbaren Geschwindigkeit kraft des Hilfsmotors auch in die Kategorie, der versicherungstechnisch so genannten Kleinkrafträder. Diese sind in der herkömmlichen Privathaftpflicht nicht enthalten und benötigen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist auch gesetzlich vorgeschrieben - wie für alle anderen Kraftfahrzeuge auch.

Führerscheinpflicht bei bestimmten E-Bikes

Elektrofahrräder, die auch ohne Muskelkraft funktionieren, sind ohne Ausnahme den Kleinkrafträdern zuzuordnen. Ein E-Bike, das auch ohne Pedalkraft funktioniert, aber den Elektromotor schon bei Tempo 20 km/h abschaltet, gilt als Leichtmofa. Wenn der Motor bei Tempo 25 km/h automatisch abschaltet, handelt es sich um ein Mofa.

Für Leichtmofa und Mofa benötigt der Fahrer einen Mofa-Führerschein und muss mindestens 15 Jahre alt sein. Für E-Bikes, die über diese Leistungsgrenzen des Motors hinausreichen, muss ein Mindestalter von 16 gegeben sein und der Führerschein der Klasse M.

Grundsätzlich sind also alle Elektrofahrräder mit Eigenantrieb oder Geschwindigkeiten ab 25 km/h führerscheinpflichtig. Ist man im Besitz des normalen Führerscheins, ist auch der Mofa-Schein enthalten. In diesem Zusammenhang ist auch die Promillegrenze zu beachten. Während bei Fahrrädern ab 1,6 Promille eine Fahruntüchtigkeit vorliegt, dürfen Teilnehmer von Kraftfahrzeugen je nach Alter nur 0,0 - 0,5 Promille haben.

Versicherungsschutz: Was ist gesetzlich vorgeschrieben, was ist zu empfehlen?

Angesichts der wachsenden Vielfalt an unterschiedlichen E-Bikes und Pedelectypen, die jetzt schon auf dem Markt verfügbar sind, sollten sich Käufer solcher Elektrofahrzeuge am besten schon vorher darüber informieren, welcher Versicherungsschutz notwendig ist. Im Falle der als E-Bike einzustufenden Varianten ist die Sachlage eindeutig.

Es besteht die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Dazu zählen Leichtmofas, Mofas und Kleinkrafträder.

Die Anbieter von E-Bike-Versicherungen tragen jedoch der Tatsache Rechnung, dass ein E-Bike dann doch nicht dasselbe ist wie ein Mofa mit Verbrennungsmotor. Obwohl die 45-km/h-E-Bikes auf Radwegen nicht erlaubt sind und damit in der Straßenverkehrsordnung, wie Kleinkrafträder und Mopeds einzustufen sind, können Haftpflichtversicherungen für E-Bikes durchaus günstiger sein als solche für Mofas und Mopeds mit Verbrennungsmotor.

Vorhandene Privathaftpflicht überprüfen!

Eine Privathaftpflichtversicherung ist grundsätzlich jedem zu empfehlen, unabhängig vom Besitz eines Pedelecs. Wer also über diese Versicherung noch nicht verfügt, sollte spätestens beim Erwerb eines Pedelecs eine solche Versicherung abschließen. Kommt es mit dem Rad zu einem Sach- oder Personenschaden, werden die Schadensersatzforderungen schnell sehr hoch. Die Versicherungssumme sollte daher bei jeder Privathaftpflicht mindestens 3 -5 Millionen Euro betragen.

Wer bereits über eine private Haftpflicht versichert ist, sollte beim Kauf eines Pedelecs vorsichtshalber mit der Versicherung abklären, dass sie das Fahrzeug tatsächlich als Fahrrad bewertet und nicht durch bestimmte Klauseln von der Schadenregulierung ausschließt. Es ist also sinnvoll, etwaigen Missverständnissen vorzubeugen. Denn die Vielfalt an Elektrofahrrädern kann im Schadenfall auch bei den Versicherern zu unterschiedlichen Interpretationen des Begriffs "Fahrrad" führen.

Schutz gegen Diebstahl und Vandalismus

Da E-Bikes meist einen hohen Anschaffungswert haben, wünschen sich Verbraucher einen umfassenden Diebstahlschutz. Diebstähle sind nicht durch die private Haftpflicht geschützt, lassen sich teilweise jedoch durch die Hausratversicherung abdecken. Hier gibt es jedoch oft Eingrenzungen durch Nachtklauseln, die Versicherungssumme oder andere Ausschlüsse. Besitzen Verbraucher bereits eine Hausratversicherung sollten sie prüfen, ob das E-Bike im Versicherungsschutz enthalten ist und die Police gegebenenfalls um eine Fahrradversicherung erweitern.

Alternativ zur Hausratversicherung kann eine eigenständige Fahrradversicherung abgeschlossen werden. Diese bietet neben dem Rundumschutz vor Diebstahl, Teilediebstahl und Vandalismus auch eine Kostenübernahme bei Pannen- oder Sturzschäden an. Für Fahrradbegeisterte, die gerne längere Radtouren unternehmen, ist bei der Fahrradversicherung auch der Pick-Up-Service bei Pannen oder Unfällen sehr interessant. So ist der sichere Rücktransport aus dem Urlaub möglich.

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