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Strom nicht angemeldet – Welche Konsequenzen drohen?

Bei einem Umzug gibt es viele Dinge, um die man sich kümmern muss. Schnell gerät dabei die Anmeldung beim Stromanbieter in Vergessenheit. Doch was passiert, wenn der Strom nicht angemeldet wird?

Inhalt dieser Seite
  1. Beim Umzug Strom anmelden nicht vergessen
  2. Was passiert, wenn man Strom nicht anmeldet?
  3. Der Eigentümer haftet nicht für die Stromrechnung seiner Mieter
  4. Strom nicht bezahlt – Wann abgestellt?
  5. Strom nicht bezahlt – Nachzahlung oder Strafe?
  6. Rechtzeitig günstigen Stromanbieter suchen
  7. Mehr zum Thema
  8. Jetzt Stromtarif sichern

Beim Umzug Strom anmelden nicht vergessen

Ein Umzug ist eine Menge Arbeit. Neben der Organisation des Möbeltransports muss auch am neuen Wohnort einiges erledigt werden. Dazu gehört die Ummeldung bei der Gemeinde, beim Stromversorger, bei Versicherungen und eventuell beim Gaslieferanten.

Doch immer wieder vergessen Verbraucher, den Strom in der neuen Wohnung anzumelden. Begünstigt wird dies dadurch, dass dieser in der neuen Wohnung auch ohne eine Anmeldung fließt. Alle Geräte können also wie gewohnt genutzt werden. Wird er aber nicht angemeldet, kann das jedoch teure Folgen für den Mieter haben.

Was passiert, wenn man Strom nicht anmeldet?

Wird der Strom nicht angemeldet, aber trotzdem verbraucht, kommt dennoch ein Vertrag zustande. Dafür bedarf es grundsätzlich nicht der Schriftform. Der Abnahmevertrag kommt in diesem Fall durch sogenanntes konkludentes Handeln zustande: Der vorhandene Strom wird vom Verbraucher genutzt. Damit signalisiert er eindeutig, dass er das Angebot des Energielieferanten nutzen will. Vertragspartner ist der örtliche Grundversorger. Der Verbraucher erhält dann den Grundversorgungstarif, durch den allerdings unnötige Zusatzkosten entstehen, die leicht zu vermeiden sind: Dieser sorgt zwar für eine zuverlässige Versorgung, ist aber in der Regel teurer als andere Tarife des Anbieters und Tarife anderer Versorger.

Der Eigentümer haftet nicht für die Stromrechnung seiner Mieter

Wird der Strom nicht angemeldet, aber verbraucht, kontaktiert der Energieversorger zunächst den Vertragspartner. Dies geschieht meist über den Eigentümer der Wohnung. Lange war es üblich, dass dem Eigentümer stellvertretend für den Mieter die Stromrechnung zugegangen ist. Grundlage hierfür war die Annahme, dass der Vermieter dafür Sorge tragen muss, dass der Mieter alle nötigen Ummeldungen vornimmt. Seit Sommer 2014 ist dies jedoch nicht mehr zulässig.

Der Energieversorger hat also ein großes Interesse daran, den Namen – und bei einer Forderung nach einem erneuten Umzug – die Adresse des Verbrauchers herauszufinden. Eventuell anfallende Kosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Strom nicht bezahlt – Wann abgestellt?

Wird die Stromrechnung nicht bezahlt, ist der Energieversorger unter bestimmten Bedingungen dazu berechtigt, die Versorgung zu unterbrechen. Dies ist nicht nur sehr ärgerlich, sondern vor allem leicht zu vermeiden. Bevor der Energieversorger den Strom abstellt, muss zunächst einmal der ausstehende Betrag angemahnt werden. Häufig wird die Androhung der Versorgungsunterbrechung zusammen mit der Mahnung zugestellt. Das Stromabstellen muss mindestens vier Wochen vorher als Konsequenz angedroht werden. Die konkrete Unterbrechung muss dem Verbraucher zudem mindestens drei Werktage im Voraus mitgeteilt werden.

Strom nicht bezahlt – Nachzahlung oder Strafe?

Auch wenn der Strom nicht angemeldet wird, fallen für den Verbrauch Kosten an. Wird er regulär angemeldet, zahlen Kunden einen monatlichen Abschlag. Die Grundlage für die Höhe des Abschlags sind unter anderem die Zahl der Bewohner einer Wohnung, die Größe der Wohnung und die Art der Heizung beziehungsweise Warmwasserversorgung. Mit den monatlichen Abschlägen wird vermieden, dass am Jahresende einmalig eine hohe Rechnung anfällt.

Jährlich wird der tatsächliche Verbrauch dem gezahlten Abschlag gegenübergestellt und gegebenenfalls der künftige Abschlag angepasst. Wird der Strom nicht bezahlt, weil er nicht angemeldet wurde, summieren sich die monatlichen Kosten und werden einmalig fällig. Mit einer Strafe muss der Verbraucher zwar in der Regel nicht rechnen, der verbrauchte Strom muss jedoch in voller Höhe nachgezahlt werden. Ist der Anbieter kulant, kann für die Nachzahlung eventuell eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Rechtzeitig günstigen Stromanbieter suchen

Ist der Verbraucher durch die Nicht-Anmeldung im teuren Grundversorgertarif eingestuft, kann er diesen mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen und sich stattdessen den besten Stromanbieter aussuchen. Ein Anbieter-Vergleich hilft dabei, einen günstigen Energielieferanten in Ihrer Region zu finden.

Haben Sie bereits einen Vertrag bei einem Energieversorger, ist die Ummeldung bei einem Umzug ganz einfach. Über die Internetseite des Stromanbieters können Sie Ihre neue Adresse eingeben, sodass Sie sich am neuen Wohnort nicht um eine erneute Anmeldung kümmern müssen. Ist Ihr Anbieter an der neuen Adresse nicht verfügbar, sollten Sie sich schnellstmöglich um einen neuen Versorger kümmern. Um von einem günstigen Tarif profitieren zu können, haben Sie dafür sechs Wochen nach dem Umzug Zeit. Solange können Sie auch rückwirkend günstigen Strom beziehen.

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Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

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    So haben wir gerechnet

    Wohnort: Würzburg, 97084
    Jahresverbrauch: 3.750 kWh

    Günstigster Tarif: ElVeBe Elektrizität Berlin, Kosten im ersten Jahr: 906,83 Euro
    Grundversorgungstarif: Stadtwerke Würzburg AG Mein Frankenstrom Komfort, Kosten: 1.768,46 Euro

    Einsparung: 861,63 Euro
    (Stand: 25.04.2024)

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Mehr rund um Strom

  • Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.

    Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
    Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie.
  • 1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.

    Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.

  • Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.

  • Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.

    Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.

    Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden.