Verbraucherzentrale erstellt Musterbrief für TelDaFax-Kündigung
Stand: 12.05.2011
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Mainz - Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat einen Musterbrief zur Kündigung des Vertrags beim unabhängigen Energieversorger TelDaFax ins Internet gestellt für Kunden, die nicht länger von dem Anbieter beliefert werden. Es gebe eine "wahre Anfrageflut" beunruhigter Kunden des Unternehmens, teilte die Verbraucherzentrale am Mittwoch in Mainz mit.
TelDaFax könne im Versorgungsgebiet der Grundversorger EVM für Gas und KEVAG für Strom sowie der Stadtwerke Schifferstadt und Thüga seine Kunden nicht mehr beliefern. Kunden müssten allerdings keine Sorge vor einem Lieferstopp bei Strom und Gas haben, betonte die Verbraucherzentrale. Die Grundversorger seien gesetzlich verpflichtet, einzuspringen und den Kunden zu beliefern, allerdings im meist sehr teuren Grundversorgungstarif. Die betroffenen Verbraucher haben dann die Möglichkeit, entweder in einen anderen Tarif des Grundversorgers zu wechseln oder sich einen anderen Anbieter zu suchen.
Der Vertrag mit TelDaFax ende jedoch nicht automatisch. Kunden sollten deswegen unbedingt gesondert kündigen, riet die Verbraucherzentrale. Sollte das Unternehmen innerhalb von sechs Wochen keine Schlussrechnung schicken und ein eventuelles Guthaben auszahlen, empfahlen die Verbraucherschützer zu einem gerichtlichen Mahnverfahren.
Deutschlandweit haben zahlreiche Netzbetreiber TelDaFax untersagt, ihre Strom- und Gasnetze zu nutzen. Grund dafür sind Zahlungsrückstände des Unternehmens. Eine TelDaFax-Sprecherin räumte auf dapd-Anfrage Probleme mit einzelnen Netzbetreibern ein. Betroffen seien 30 bis 40 der 1.400 Netzbetreiber, mit denen das Unternehmen zusammenarbeite. Der Strom-Discounter hat nach eigenen Angaben in Deutschland über rund 780.000 Kunden.
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