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Urteil: Deutschland muss ausländischen Ökostrom nicht fördern

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof hält die aktuellen Regeln zur Förderung von Ökostrom für rechtens. Die Richter urteilten am Dienstag in Luxemburg, dass EU-Staaten nicht verpflichtet sind, grünen Strom aus Nachbarstaaten zu fördern.

Damit dürfen EU-Staaten ihre Wind- und Solarkraft weiterhin rein national unterstützen - was sie bislang fast ausschließlich tun. Gegen diese Praxis hatte ein finnischer Windkraftbetreiber geklagt. Er wollte seinen nach Schweden geleiteten Ökostrom nach dortigen Fördersätzen vergütet bekommen. Hätte er recht bekommen, hätte auch Deutschland sein Gesetz zur Förderung von Ökostrom (EEG) ändern müssen.