Strompreis: Staatliche Abgaben machen mehr als die Hälfte aus
Stand: 17.08.2021
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg. Die Strompreise sollen sinken - dafür machen sich Politiker aller Parteien machen sich im Wahlkampf stark. Doch der größte Treiber ist und bleibt der deutsche Staat selbst. Allein in diesem Jahr zahlen private Haushalte über 20 Milliarden Euro für Steuern, Abgaben und Umlagen auf Strom. Das entspricht einer Abgabenquote von 53 Prozent. Damit ist der Staatsanteil seit 2006 um 13 Prozentpunkte angestiegen.
Staatsanteil am Strompreis um 13 Prozentpunkte gestiegen
2021 werden sich die privaten Stromkosten auf rund 38,6 Milliarden Euro belaufen. Geschätzt 9,3 Milliarden Euro (24 Prozent) entfallen dabei auf die Netznutzung, 8,8 Milliarden Euro (23 Prozent) bleiben den Stromversorgern für Beschaffung, Marge und Vertrieb. Die restlichen 20,5 Milliarden Euro – also über die Hälfte - machen staatlich veranlasste Preisbestandteile aus. 2006 lag dieser Kostenblock noch bei 40 Prozent, 2011 bei 46 Prozent und seit 2014 über der 50-Prozent-Marke.
„Mehrwertsteuer, EEG-Umlage, Konzessionsabgabe, Stromsteuer, KWKG-Umlage, §19-NEV-Umlage, Offshore-Netzumlage und die Umlage für abschaltbare Lasten: Acht verschiedene Steuern und Umlagen lasten derzeit auf Strom. Damit ist Elektrizität eines der am stärksten besteuerten Güter in Deutschland“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.
Wegfall der EEG-Umlage spart einem Haushalt 309 Euro
Für die Ökostromumlage, mit der der Ausbau erneuerbarer Energien finanziert wird, werden aktuell 6,5 Cent je Kilowattstunde fällig. Für eine dreiköpfige Familie bedeutet das eine jährliche Belastung von 309 Euro brutto. Bei einem Wegfall der Umlage könnten die Strompreise entsprechend stark sinken.
Ermäßigte Mehrwertsteuer: Stromrechnung könnte um 123 Euro sinken
Die Mehrwertsteuer macht mit einem Anteil von 16 Prozent (19 Prozent auf den Nettopreis) einen wesentlichen Posten auf der Stromrechnung aus. Aus Verbrauchersicht besonders ärgerlich: Sie wird auch auf sämtliche Umlagen und Abgaben aufgeschlagen – und Strom damit de facto doppelt besteuert. Die Mehrwertsteuer auf Strom belastet eine dreiköpfige Familie mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden mit 194 Euro pro Jahr. Würde Strom als lebensnotwendiges Gut eingestuft und damit unter den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent fallen, entspräche das einer jährlichen Entlastung von 123 Euro.
„Jeder Haushalt in Deutschland könnte schlagartig zehn Prozent weniger für Strom bezahlen, wenn der Gesetzgeber ihn für lebensnotwendig erachten würde“, so Storck.
Senkung der Stromsteuer würde Haushalte um 50 Euro entlasten
Die Stromsteuer für private Verbraucher macht mit 2,05 Cent je Kilowattstunde rund 7 Prozent der Stromrechnung aus. Für einen Dreipersonenhaushalt entstehen Kosten von 98 Euro brutto pro Jahr. Auf nationaler Ebene kann die Stromsteuer aufgrund von EU-Regeln zwar nicht gänzlich abgeschafft werden. Die Europäische Union sieht einen Mindestsatz von 1 Cent/kWh für die Stromsteuer vor. Eine entsprechende Senkung würde Haushalte aber immer noch um 50 Euro brutto entlasten.
Methodik
Der jährliche Stromverbrauch privater Haushalte für das Jahr 2021 wurde auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes geschätzt. Die Stromkosten wurden anhand des Verivox-Verbraucherpreisindex für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden ermittelt. Der Verivox-Verbraucherpreisindex berücksichtigt die Preise der örtlichen Grundversorger sowie die der wichtigsten überregionalen Versorger.