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Solarförderung: erneute Kürzung zum 1. Juli geplant

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Die Solarförderung soll zum wiederholten Male gekürzt werden. Darauf einigte sich das Bundeskabinett am Mittwoch und sprach eine entsprechende Empfehlung an die Fraktionen im Bundestag aus. Abhängig von der Marktentwickung sollen die Fördersätze zum 1. Juli zwischen 3 und 15 Prozent sinken. Falls der Solarboom kontinuierlich so weitergeht und mehr als 3.500 Megawatt in Betrieb genommen werden, soll die Unterstützung in fünf Schritten reduziert werden. Für Anlagen auf Freiflächen ist die Kürzung zum 1. September geplant.

Die flexible Kürzung der Solarstromförderung war ursprünglich für den Jahresbeginn 2012 geplant, zusätzlich zu der festen Senkung um neun Prozent. Dieser Schritt wird nun vorgezogen. Der Vorschlag geht auf eine Einigung zwischen Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) und dem Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) zurück, die diese vor knapp zwei Wochen präsentierten.

Insgesamt sind in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von rund 17.000 Megawatt installiert, mehr als 7.000 Megawatt davon wurden im vergangenen Jahr in Betrieb genommen.

Brüderle: Vorschlag sorgt für Planungssicherheit

Ebenfalls vorgesehen ist, das sogenannte Grünstromprivileg künftig einzuschränken. Als Grünstromprivileg bezeichnet man eine gesetzliche Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Zahlungsbefreiung von der EEG-Umlage. Die Befreiung gilt für diejenigen Energieversorgungsunternehmen, die mindestens 50 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien an ihre Kunden liefern. Von der Umlage befreit ist dann der gesamte gelieferte Strom. Da die EEG-Umlage zu Jahresbeginn um etwa 70 Prozent auf 3,5 Cent je Kilowattstunde gestiegen ist, befürchtet die Regierung Mitnahmeeffekte und will das Privileg daher einschränken.

Das Bundesumweltministerium verwies auf Kalkulationen der Netzbetreiber, wonach diese für 2011 von einer umlagebefreiten Strommenge von insgesamt etwa 24,6 Terrawattstunden ausgehen. Bis zum Jahr 2015 könnte diese Menge auf 76 Terrawattstunden ansteigen, was eine Verdreifachung gegenüber 2011 bedeuten würde. Die hieraus resultierende erneute Erhöhung der EEG-Umlage könnte bei rund 0,5 Cent pro Kilowattstunde liegen.

Ab dem 1. Januar 2012 soll daher die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf dem Niveau der EEG-Umlage des Jahres 2010 eingefroren werden. Ursprünglich war geplant, das Privileg ebenfalls zum Juli dieses Jahres einzuschränken.

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) begrüßte die Entscheidung. "Mir war es wichtig, dass die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, Planungssicherheit haben", sagte der Minister. Eine Anpassung noch in diesem Jahr hätte diese Unternehmen stark beeinträchtigt, "den Endverbrauchern im Verhältnis dazu aber nur sehr wenig gebracht".

Umsetzung bis Juli

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte, dass die Bundesregierung die bisherige Regelung nun bis Jahresende beibehalten will. "Das Grünstromprivileg erleichtert aktuell die Marktintegration erneuerbarer Energien", sagte der Hauptgeschäftsführer des VKU, Hans-Joachim Reck. Ähnlich äußerten sich auch der Bundesverband Windenergie sowie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der SPD-Abgeordnete Dirk Becker verwies darauf, dass die Regierung andernfalls "in die Wirksamkeit bestehender Verträge und wirtschaftlicher Prozesse eingegriffen" hätte.

Die Fraktionen sollen die Empfehlungen nun in Gesetzesform gießen. Die Förderkürzung soll an ein bereits bestehendes Gesetz angehängt werden, das dann von den Fraktionen in den Gesetzgebungsprozess eingebracht wird. Beides dient dazu, Zeit zu sparen, damit das Gesetz pünktlich zum Juli dieses Jahres in Kraft treten kann, hieß es aus dem Bundesumweltministerium.

Wird ein Gesetz von den Bundestagsfraktionen eingebracht, gibt es im Bundesrat nur einen Durchgang und die Länder können keine Stellungnahme abgeben. Im vergangenen Jahr hatte die Länderkammer bei der damals schon erfolgten Solarförderung den Vermittlungsausschuss angerufen.