Bundestag diskutiert Erneuerbare Energien und Emissionshandel
Stand: 16.01.2004
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Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will die Förderregeln für Ökostrom modernisieren. Strom aus grossen Wasserkraftanlagen, Biomasse und Erdwärme wird künftig stärker bezuschusst. Die Förderung für Windenergie soll künftig vom Standort abhängig sein und grosse leistungsfähige Anlagen bevorzugen. Das sieht die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor, die der Bundestag am Freitag nach der ersten Beratung in die Ausschüsse überwies. Die Opposition forderte erhebliche Nachbesserungen.
Trittin verteidigte die neuen Regeln für den umstrittenen Handel mit Emissionsrechten für Treibhausgase, die ebenfalls zur ersten Beratung im Parlament anstanden. Dabei werden ab 2005 EU-weit Kohlendioxid-Verschmutzungszertifikate ver- und gekauft. Firmen, die CO2 einsparen, können überschüssige Emissionsrechte veräussern. Firmen, die über ihrem Limit liegen, müssen hinzukaufen.
In Deutschland werden rund 2 600 Anlagen am Emissionshandel teilnehmen. Der Zuteilungsplan für die zulässigen CO2-Emissionen wird derzeit zwischen der Industrie und der Bundesregierung ausgehandelt und in einem gesonderten Gesetz festgelegt. Es solle spätestens Ende März dem Kabinett vorliegen, sagte Trittin. Die CDU/CSU kritisierte, dass die Verteilung der Emissionsberechtigungen und die Regeln für das Verfahren in unterschiedlichen Gesetzen behandelt würden. Beides gehöre zusammen. Die FDP forderte ein mehr marktwirtschaftliches Fördermodell für die erneuerbaren Energien.