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Kabinett beschliesst EEG Novelle und Emissionshandel

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hat neue Förderregeln für Ökostrom und zugleich neue Instrumente für einen effektiveren Klimaschutz auf den Weg gebracht. Strom aus grossen Wasserkraftanlagen, Biomasse und Erdwärme wird künftig stärker gefördert. Die Förderung für Windenergie soll künftig vom Standort abhängig sein und grosse leistungsfähige Anlagen bevorzugen. Das sieht die am Mittwoch beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) vor.

Zugleich verabschiedete das Kabinett die gesetzlichen Grundlagen für den umstrittenen Handel mit Emissionsrechten für Treibhausgase. Dabei werden ab 2005 EU-weit Kohlendioxid-Verschmutzungszertifikate ver- und gekauft. Firmen, die CO2 einsparen, können überschüssige Emissionsrechte veräussern. Firmen, die über ihrem Limit liegen, müssen hinzukaufen.

Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) sagte, damit seien "zwei wesentliche Gesetze zur Neugestaltung der Energiepolitik in Deutschland" beschlossen worden. Die Bundesregierung will den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung von derzeit rund 8 Prozent bis zum Jahr 2010 auf 12,5 Prozent steigern und bis 2020 auf 20 Prozent erhöhen.

Durch den Ausbau alternativer Energien seien bereits 135.000 Arbeitsplätze entstanden, sagte Trittin. Die Branche mache einen Umsatz von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Das novellierte EEG soll nach den parlamentarischen Beratungen im Frühjahr 2004 in Kraft treten. Mit dem Gesetz werden Stromnetzbetreiber verpflichtet, für Strom aus erneuerbaren Energien einen festgelegten Preis zu zahlen.

Umstritten zwischen Trittin und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) war zunächst die Förderung der Windenergie. Die Vergütung für an Land erzeugtem Strom aus Windenergie soll nun gesenkt werden. Der Ausbau von Seewind-Anlagen vor der Küste wird dagegen vorangetrieben.

Der Ersatz alter durch neue und leistungsstarke Windkraftanlagen besonders an Küsten wird gefördert. Die Bundesregierung will damit auch den Ärger in Teilen der Bevölkerung über immer mehr Windkraftanlagen dämpfen. Neuere Anlagen produzierten mit der Hälfte der Masten das Zweieinhalbfache an Strom, sagte Trittin. Windschwache Standorte werden von der Vergütung künftig ganz ausgeschlossen.

Die Vergütung für Strom aus Biomasse wird angehoben, besonders wenn er aus Pflanzen oder Gülle gewonnen wird. Damit werden die höheren Kosten beim Einsatz nachwachsender Rohstoffe berücksichtigt. Bei der Photovoltaik verhindert ein Vorschaltgesetz eine Unterbrechung der Förderung, nachdem das 100.000-Dächer-Programm beendet wurde. Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) kritisierte das neue EEG wegen seiner vielen Spezialregelungen als zu kompliziert.

Das Kabinett beschloss zugleich die rechtlichen Grundlagen für den EU-weiten Emissionshandel. Daran sollen 2631 Anlagen in Deutschland teilnehmen. Der Zuteilungsplan für die zulässigen CO2- Emissionen wird derzeit zwischen der Industrie und der Bundesregierung ausgehandelt. Er soll bis zum 1. April 2004 in einem gesonderten Gesetz festgelegt und der EU-Kommission übermittelt werden.

Mit dem Emissionshandel werde es leichter, die Klimaschutz-Ziele zu erreichen, sagte Trittin. Die Bundesregierung muss entsprechend ihrer Zusagen im Kyoto-Abkommen bis 2010 ihre Treibhausgas- Emissionen um 21 Prozent gegenüber 1990 senken. Davon sind bereits 19 Prozent erbracht. Trittin sagte, der Emissionshandel bringe Studien zufolge der Industrie im Vergleich zur Selbstverpflichtung eine Kostenentlastung von bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr.