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Atomkraftwerk Philipsburg darf nicht angeschaltet werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Stuttgart - Das baden-württembergische Umweltministerium hat wie erwartet das Wiederanfahren des Reaktors Philipsburg II verboten. Überprüfungen waren nur vorgetäuscht worden. Der Atommeiler ist derzeit wegen einer planmäßigen Revision nicht am Netz. Man halte auch nach der fristgerecht eingegangenen Stellungnahme von EnBW daran fest, dass die Anlage nicht ohne weiteres wieder in den regulären Betrieb gehen könne, teilte das Ministerium mit.

Mitarbeiter einer Fremdfirma hatten in dem Kraftwerk Sicherheitsprüfungen dokumentiert, die sie gar nicht vorgenommen hatten. Außerdem wurden Prüfprotokolle vordatiert, um verpasste Termine zu vertuschen.

EnBW muss nun nachweisen, dass die jeweils letzten sogenannten wiederkehrenden Prüfungen (WKP), die auf bestimmten Prüflisten stehen und die kein Sachverständiger beaufsichtigt hat, tatsächlich stattgefunden haben - oder die Prüfungen wiederholen. Außerdem muss EnBW laut Ministerium Maßnahmen ergreifen, "die das Unterlassen von vorgeschriebenen WKP zukünftig so erschweren, dass eine Unterlassung praktisch ausgeschlossen ist oder sehr schnell bemerkt wird".

EnBW hatte die Vorfälle selbst entdeckt und Aufklärung angekündigt. Gegen das Verbot des Wiederanfahrens ist eine Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof möglich.