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Der Begriff Anwartschaftsversicherung stammt aus der privaten Krankenversicherung. Es handelt sich dabei um eine Art Überbrückung, um bereits erreichte Ziele während einer Pause nicht wieder zu verlieren. Die private Krankenversicherung (PKV) unterscheidet dabei zwischen der großen Anwartschaftsversicherung und der kleinen Anwartschaftsversicherung. Wir wollen die Frage, wann eine solche Option Sinn macht, hier beantworten. Allerdings darf die Anwartschaftsversicherung nicht mit der Ruhensversicherung verwechselt werden.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Anwartschaft
  3. Für wen lohnt sich eine Anwartschaftsversicherung?
  4. Die Ruhensversicherung
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Rentenversicherung vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anwartschaftsversicherung überbrückt versicherungsfreie Zeiten in der privaten Krankenversicherung.
  • Die große Anwartschaft berücksichtigt das ursprüngliche Eintrittsalter, die kleine Anwartschaft erlässt eine erneute Gesundheitsprüfung.
  • Beamte mit freier Heilfürsorge sollten mit einer Anwartschaftsversicherung für die Zeit nach der Pensionierung vorsorgen.
  • Die Ruhensversicherung greift, wenn ein privat versicherter Arbeitnehmer beschäftigungslos ist.

Die Anwartschaft

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung berechnen sich nach dem Eintrittsalter der versicherten Person, dem gewünschten Leistungsumfang und eventuellen Risikozuschlägen. Bekanntermaßen steigen die Beiträge zur Krankenversicherung im Laufe der Jahre. Berechnungsgrundlage für die Beitragsanpassung ist immer der Beitrag, der zu Vertragsbeginn Gültigkeit hatte.

Die Beiträge in der PKV gliedern sich in zwei Bestandteile. Ein Teil wird direkt für die laufende Leistungserbringung der Versichertengemeinschaft verwendet. Der andere Teil fließt in die individuellen Beitragsrückstellungen für das Alter. Damit werden altersbedingte medizinische Mehrkosten, die zu einem überproportionalen Beitragsanstieg führen würden, abgefedert.

Wer privat krankenversichert war und seinen Vertrag kündigt, verliert nicht nur die Beitragsrückstellungen. Wenn er sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bei derselben Gesellschaft versichern möchte, gelten als Beitragsberechnungsgrundlage sowohl das neue Eintrittsalter als auch der dann testierte Gesundheitszustand. Mit einer Anwartschaftsversicherung lässt sich dies umgehen.

Die kleine Anwartschaftsversicherung

Die kleine Anwartschaftsversicherung, im Beitrag deutlich günstiger als die große, ermöglicht ein Wiederaufleben des Vertrages ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Die versicherte Person wird gesundheitlich so gestellt, wie es beim ursprünglichen Vertragsabschluss der Fall war. Es werden zwar die Prämien für das gestiegene Eintrittsalter berechnet, aber das Risiko der Ablehnung oder eines Risikozuschlages aufgrund eines verschlechterten Gesundheitszustandes entfällt. Die Kosten für eine kleine Anwartschaftsversicherung belaufen sich auf etwa 5 bis 10 Prozent des üblichen PKV-Tarifbeitrags.

Die große Anwartschaftsversicherung

Die große Anwartschaftsversicherung stellt eine Art Vollkaskoschutz für eine Wiederaufnahme dar. Zum einen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, zum anderen werden die erhöhten Beiträge für die große Anwartschaft den Altersrückstellungen gutgeschrieben. Die versicherte Person wird bei Wiederaufleben des Vertrages so gestellt, als hätte der Vertrag nie geruht. Die Kosten für eine große Anwartschaftsversicherung fallen - im Vergleich zur kleinen Anwartschaftsversicherung - deutlich höher aus. Sie belaufen sich auf 20 bis 45 Prozent des regulären PKV-Tarifbeitrags.

Für wen lohnt sich eine Anwartschaftsversicherung?

Angenommen, ein Kind ist bei den Eltern privat versichert. Während des Studiums entscheidet es sich für eine gesetzliche Krankenversicherung, weiß aber, dass es nach dem Examen in kürzester Zeit wieder das Recht hat, in eine PKV zu wechseln. In diesem Fall lohnt sich auch die große Anwartschaftsversicherung, da der Beitragssatz für Jugendliche und junge Erwachsene als Basis für die Beitragsberechnung im Laufe der Jahre unschlagbar ist.

Beamte mit freier Heilfürsorge sollten auf jeden Fall eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Mit Eintritt in die Pension erhalten sie Beihilfe, müssen sich für den verbleibenden Anteil der Krankheitskosten aber privat versichern. Auch die Beiträge für einen Beihilfetarif fallen im Alter von über 60 Jahren recht hoch aus. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Gesundheitszustand nicht mehr dem eines 30-Jährigen entspricht, ist ebenfalls relativ hoch.

Zeitsoldaten sind nach Ablauf der Dienstzeit versicherungsfrei. Wer schon im Vorfeld weiß, dass er sich nach Dienstende privat versichern kann, ist mit einer Anwartschaftsversicherung ebenfalls recht gut beraten.

Die Ruhensversicherung

Während die Anwartschaftsversicherung auf einem normalen Ablauf des Berufslebens aufbaut, greift die Ruhensversicherung, wenn es zu Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit kommt. Wer Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezieht, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Eine Befreiung ist nicht möglich.

In diesem Fall räumt die PKV eine Ruhephase von bis zu drei Jahren ein. Dauert die Arbeitslosigkeit allerdings länger als sechs Monate, kommen auf den Beitragszahler höhere Kosten zu. Der nicht gezahlte Beitragsanteil für die Altersrückstellungen wird nach wieder Aufleben der PKV auf die monatliche Prämie aufgeschlagen.

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