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Das Wichtigste zur Flexi-Rente

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Berlin - Die Flexi-Rente des deutschen Rentensystems soll Verbrauchern Anreize geben, länger zu arbeiten und damit auch mehr Rente zu erzielen. Auch Unternehmen profitieren davon, denn sie können dadurch ihre gut ausgebildeten Fachkräfte länger im Unternehmen halten.

Flexiblere, stufenlose Teilrenten

Mehr Menschen sollen zum Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze motiviert werden. Einiges ist schon geschehen. Heute ist mehr als die Hälfte der 60- bis 64-Jährigen noch erwerbstätig - Tendenz weiter steigend. Künftig wird nun die Möglichkeit verbessert, ab dem 63. Lebensjahr - also vor Erreichen der Regelaltersgrenze - eine Teilzeitarbeit mit einer Teilrente zu ergänzen. Teilrente und Hinzuverdienst werden flexibel und individuell miteinander kombinierbar. Grundsätzlich können zur vorgezogenen Rente ab 63 jährlich 6300 Euro ohne Abzüge hinzuverdient werden. Darüberhinausgehende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Höchstgrenze liegt beim besten Bruttoarbeitsverdienst der letzten 15 Jahre, erläutert der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion, Peter Weiß (CDU).

Beispiel: Bei einem Hinzuverdienst von 18 000 Euro pro Jahr werden künftig 390 Euro pro Monat von der Rente abgezogen: Der die 6300-Euro-Grenze übersteigende Betrag liegt bei 11 700 Euro, pro Monat sind dies 975 Euro. Davon werden 40 Prozent beziehungsweise 390 Euro von der Rente abgezogen. Läge die Rente bei monatlich 1200 Euro, käme man auf eine Teilrente von 810 Euro.

Zusätzliche Rentenansprüche

Wer eine vorgezogene Vollrente im Alter bezieht und weiterarbeitet, erhöht dadurch künftig den Rentenanspruch. Und um einen Anreiz für eine Beschäftigung auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu setzen, kann auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit verzichtet werden. Die Beschäftigten können so weitere Entgeltpunkte erwerben und ihren Rentenanspruch noch weiter erhöhen.Versicherte können mit dem neuen Gesetz früher und flexibler als bisher zusätzlich Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, um Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten auszugleichen. Der Abzug beträgt 0,3 Prozent pro Monat. Um das auszugleichen, darf man bisher aber erst ab dem 55. Lebensjahr zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen. Dass soll künftig schon ab 50 möglich sein. Zusätzlich sollen mehr Leistungen für Prävention und Rehabilitation geschaffen werden, um damit die Gesundheit und die Erwerbsfähigkeit der Versicherten zu sichern. So können sie dann länger arbeiten.