Welche Kosten entstehen dem Mieter für die Gebäudesanierung?
Viele Mieter befürchten, dass mit der von der Regierung vorangetriebenen energetischen Gebäudesanierung die Mieten massiv steigen könnten - denn ein Teil der Modernisierungskosten kann vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Nach der aktuellen Rechtslage sind das bis zu elf Prozent der Sanierungskosten, die auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden können, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Das kann die Miete also erheblich verteuern.
Wenn der Austausch von Fenstern und das Dämmen der Wände zum Beispiel 20.000 Euro gekostet haben, dürfe die Jahresmiete um bis zu 2200 Euro steigen. "Das macht im Monat stolze 183 Euro, die der Mieter mehr zahlen muss", rechnet Ropertz vor. Und er könne sich dagegen nicht wehren. "Die elf Prozent sind geltendes Recht." Der Experte rät Mietern, bei der Sanierung ihres Wohnhauses trotzdem genau hinzusehen. Und zwar am besten vor, während und nach der Modernisierung.
Vor den Modernisierungsarbeiten
"Wenn eine Sanierung ansteht, müssen Mieter darüber schon drei Monate vorher in Kenntnis gesetzt werden", erklärt Ropertz. Dabei müsse dem Mieter beispielsweise mitgeteilt werden, wie lange die Sanierung voraussichtlich dauert und welche Mieterhöhung erwartet wird. Ob die geplanten Maßnahmen rechtens sind, sollte der Mieter dann bereits prüfen lassen - "etwa vom örtlichen Mieterverein".
Während der Bauarbeiten
Auch während der Sanierung hat der Mieter Ansprüche, fügt Ropertz hinzu. Wenn Mängel auftreten - zum Beispiel durch abgehängte Fenster oder starke Lärmbelästigung - könne der Mieter unter Umständen die Miete mindern.
Nach der Sanierung
Nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten flattert den Mietern irgendwann die Modernisierungsmieterhöhung ins Haus. "Diese sollte der Mieter unbedingt checken lassen", rät der Mietexperte. Auch dabei könne eine Mieterorganisation helfen. Wird festgestellt, dass die Mieterhöhung nicht gerechtfertigt ist, wenden sich Mieter schriftlich an den Vermieter. "Die höhere Miete zahlt der Mieter natürlich vorerst nicht."
Akzeptiert der Vermieter diesen Einspruch, sei die Angelegenheit erledigt. Wenn nicht, bleibt ihm nur noch der Klageweg. Denn im Zugzwang ist dann der Vermieter: "Schließlich will er ja etwas vom Mieter - und nicht andersherum."

