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Vorteile & Nachteile der Mietkautionsbürgschaft

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Ein Umzug ist für Mieter oft mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden: neue Möbel, möglicherweise ein Umzugsservice und – die Kaution. Diese verlangen viele Vermieter und Wohnungseigentümer, um sich vor Zahlungsausfällen ihrer Mieter zu schützen. Üblicherweise wird sie in Form einer Barkaution hinterlegt. Allerdings besteht alternativ auch die Möglichkeit einer Mietkautionsbürgschaft. Welche Vor- und Nachteile diese für Mieter und Vermieter mit sich bringt und wie sie sich von einer Barkaution unterscheidet, zeigt folgender Überblick.

Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Generell stellt eine Bürgschaft sicher, dass bei Zahlungsausfällen ein Dritter für die Schulden der Person, für die er bürgt, geradesteht. Bei einer Mietbürgschaft muss der Bürge beispielsweise für Mietschulden und Schadenersatzansprüche des Vermieters, etwa für nicht vorgenommene Schönheitsreparaturen, aufkommen.

Eine Mietkautionsbürgschaft als spezielle Form der Bürgschaft kann mit einer Bank oder einer Versicherung als Bürge vereinbart werden. Statt einer Barkaution wird dem Vermieter dabei eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheit ausgehändigt. Kommt es zu einem Schadensfall, springt zunächst der Bürge für die Kostendeckung ein. Die Auszahlung durch den Bürgen ist dabei aber nicht höher als die vereinbarte Kaution. Dafür, dass der Bürge beim Vermieter für Schäden in Vorleistung geht, zahlt der Mieter ihm eine jährliche Prämie als Gegenleistung. Diese beläuft sich im Schnitt auf 50 bis 100 Euro. Den geleisteten Betrag für Zahlungsausfälle holt sich die Bank bzw. die Versicherung am Ende dann wieder über den Mieter zurück.

Mietkautionsbürgschaft: Vorteile und Nachteile

Vorteile für Mieter:

  • Die Versicherung oder Bank verbürgt sich, im Schadensfall (bspw. Miet- oder Reparaturschulden) einen Betrag bis maximal zur Höhe der vereinbarten Kaution an den Vermieter auszuzahlen.
  • Im Schadensfall tritt also die Bank bzw. Versicherung beim Vermieter in Vorleistung, nicht der Mieter selbst.
  • Mehr finanzieller Spielraum, vor allem zu Mietbeginn, durch den Wegfall einer einmaligen Kautionszahlung.
  • Der theoretische Kautionsbetrag steht dem Mieter zur freien Verfügung.
  • Die Mietkautionsbürgschaft ist vor allem geeignet für einkommensschwache Personen wie Studenten oder Geringverdiener.
  • Die Bürgschaftsurkunde gilt beim Vermieter als direkte Kautionssicherheit.
  • Eine bereits hinterlegte Barkaution kann durch eine Mietkautionsbürgschaft ersetzt werden. Der Betrag steht dann zur freien Verfügung.
  • Es ist ein schneller und unkomplizierter Online-Abschluss möglich.
  • Die Kündigung ist jederzeit möglich.

Nachteile für Mieter:

  • Jährlich muss eine Prämie für die Mietkautionsbürgschaft gezahlt werden.
  • Entsteht während der Laufzeit der Bürgschaft kein Schaden, zahlt der Mieter durch die Zahlung der jährlichen Prämie unterm Strich drauf.
  • Berechtigte Kostenforderungen des Vermieters sind durch die Mietbürgschaft noch nicht abgedeckt, d. h. die Kosten für die Schadendeckung holt sich die Versicherung oder die Bank vom Mieter am Ende zurück.
  • Die Schadensregulierung läuft zwischen Bürge und Vermieter ab; sieht ein Mieter Forderungen als ungerechtfertigt an, muss er selbst aktiv Widerspruch einlegen.
  • Der Vermieter muss die Mietkautionsbürgschaft nicht als Sicherheit akzeptieren.
  • Bei Mietende gibt es keine Rückzahlung eines Kautionsbetrags.
  • Bei Kündigung der Mietkautionsbürgschaft muss eine reguläre Mietkaution hinterlegt werden.

Vorteile für Vermieter:

  • Die Mietkautionsbürgschaft dient als Sicherheit gegen Zahlungsausfälle des Mieters.
  • Die Versicherung oder Bank verbürgt sich, im Schadensfall (bspw. Miet- oder Reparaturschulden) einen Betrag bis maximal zur Höhe der vereinbarten Kaution an den Vermieter auszuzahlen.
  • Der Verwaltungsaufwand für ein Mietkautionssparbuch entfällt.
  • Es gilt die gleiche Sicherheit wie bei der Barkaution.

Nachteil für Vermieter:

  • Der Vermieter hat keinen direkten Zugriff auf eine Kautionssumme.

Barkaution: Vorteile und Nachteile

Vorteile für Mieter:

  • Den Kautionsbetrag inkl. Verzinsung erhält der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück, sofern er keine Außenstände (z. B. Mietschulden oder Reparaturkosten) beim Vermieter hat.
  • Eine Ratenzahlung verteilt über drei Monate ist möglich.
  • Der Mieter kann eine Kautionszahlung verweigern, wenn der Vermieter kein insolvenzfestes Mietkautionskonto benennt.

Nachteile für Mieter:

  • Der Mieter muss bei Schäden und Mietrückständen ggf. mit seiner Kaution haften.
  • Der gesamte Kautionsbetrag (in der Regel drei Netto-Kaltmieten) muss zu Beginn des Mietverhältnisses auf einen Schlag hinterlegt werden.
  • Bei einem finanziellen Engpass zur Zeit des Umzugs muss der Mieter für die Barkaution evtl. sogar einen Kautionskredit aufnehmen
  • Die Kautionssumme ist für die Dauer des Mietverhältnisses gebunden und steht nicht zur freien Verfügung.
  • Der Vermieter kann zwar nicht willkürlich auf den Kautionsbetrag zugreifen, die Rückzahlung bei Beendigung des Mietverhältnisses jedoch hinauszögern.

Vorteile für Vermieter:

  • Die Mietkaution dient als Sicherheit gegen Zahlungsausfälle – z. B. wenn der Mieter die Kosten für von ihm zu tragende (Schönheits-)Reparaturen oder etwa die Miete nicht bezahlt.
  • Im Schadensfall hat er direkten Zugriff auf die hinterlegte Summe.

Nachteile für Vermieter:

  • Der Kautionsbetrag steht nicht zur freien Verfügung, sondern muss zu den Bedingungen eines Sparbuches angelegt und verwaltet werden.
  • Die Kaution muss zuzüglich Zinsen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückgezahlt werden (vorausgesetzt der Vermieter stellt keine Forderungen).

Fazit: Für wen lohnt sich eine Mietkautionsbürgschaft besonders?

Die Mietkautionsbürgschaft eignet sich vor allem für solche Mieter, die zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses keinen größeren Betrag für eine Barkaution aufbringen können oder wollen. Wer durch den Umzug ohnehin schon finanziell stark belastet ist und evtl. sogar noch auf die Rückzahlung der Kaution für die alte Wohnung wartet, kann das Geld dann anderweitig verwenden.

Private Bürgschaft: Eltern haften für ihre Kinder

Neben Barkautionen und Mietkautionsbürgschaften gibt es noch eine weitere Form der finanziellen Absicherung für Vermieter: private Bürgschaften. Besonders beliebt bei Vermietern, die an Studenten oder Auszubildende vermieten, sind die Eltern als private Bürgen. Sie haften, wenn der Nachwuchs seine Miete nicht zahlt oder nicht für wohnungsbezogene Schäden aufkommt. Wer für Personen, die nicht aus dem engsten Familienkreis stammen, eine Bürgschaft übernimmt, sollte sich des Vertrauensverhältnisses absolut sicher sein. Denn schlimmstenfalls muss der Bürge für Zahlungsausfälle in unbegrenzter Höhe haften.