Die Stromnetze in Deutschland

von Thorsten Storck und Hanno Blatzheim | 09.05.2008
Bild: Stromleitung


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Das deutsche Stromnetz umfasst eine Länge von 1,73 Millionen Kilometern und ist in vier Spannungsebenen eingeteilt. Das Niederspannungsnetz (400 oder 230V), mit dem die allermeisten Endverbraucher versorgt werden, macht über eine Million Kilometer aus, während die Übertragungsnetze (Höchstpannungsnetz: 380 oder 220 kV) sich zu einer Länge von rund 35.000 km addieren. Das Hochspannungsnetz (Verteilnetz: 100 oder 60kV) ist knapp 77 000 km lang und das Mittelspannungsnetz (30 bis 3 kV) fast 500 000 km. Diese Netze befinden sich auf der Niederspannungsebene hauptsächlich im Besitz von Stadtwerken und anderen lokalen Versorgern, die Übertragungsnetze gehören vor allem den großen Energiekonzernen. Diese riesige Infrastruktur ist der Schlüssel zu einem offenen und fairen Wettbewerb auf dem Strommarkt.

Mit dem Energiewirtschaftsgesetz vom 24.04.1998 hatte sich der Gesetzgeber für eine Öffnung der Strommärkte in Deutschland entschieden. Dabei wurde festgelegt, dass die Nutzung der Stromnetze kostenorientiert und diskriminierungsfrei sein solle. Im Zuge der Energiemarktliberalisierung wurde der tatsächliche Zugang zu den Stromnetzen jedoch weder im Einzelnen gesetzlich geregelt noch von einer Regulierungsbehörde überwacht. Dies sollte sich als Versäumnis mit weitreichenden Folgen für den deutschen Energieverbraucher herausstellen.

Anstatt 1998 eine Regulierungsbehörde für die Bestimmung der Durchleitungsbedingungen und der Netzentgelte zu installieren, vertraute die damalige Rot-Grüne Bundesregierung auf die „Selbstregulierungskräfte der Stromwirtschaft“. Das Bundeswirtschaftsministerium wurde zwar ermächtigt, durch Rechtsverordnungen einen regulierenden Einfluss auszuüben, das Eingreifen des Ministeriums wurde jedoch nicht wirklich erwartet – die Stromwirtschaft sollte sich selbst regulieren.

Dieser Politik entsprechend wurden am 22.05.1998 mit der „Verbändevereinbarung I“ unverbindliche Kriterien zur Bestimmung von Durchleitungsentgelten eingeführt. An dieser Vereinbarung waren unter anderem der Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft in Essen (VIK) und der Verband der Elektrizitätswirtschaft in Berlin (VDEW) und der Bundesverband der deutschen Industrie in Berlin (BDI) beteiligt.

Diese Vereinbarung wurde vor allem vom Begriff der „Durchleitung“ geprägt. Die Nutzung des Stromnetzes durch alternative Anbieter wurde als aufwändige Transaktion behandelt, die in allen Einzelheiten voraus geplant und anhand eines „Fahrplans“ eingereicht werden musste. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand war viel zu groß, um einen massenhaften Anbieterwechsel möglich zu machen.

Die erste Verbändevereinbarung wurde am 13.12.2001 durch die sogenannte Verbändevereinbarung II (plus) abgelöst, die frühere Defizite kompensieren sollte. Doch auch diese freiwillige Netzzugangsregelung erwies sich für die alternativen Stromanbieter als untauglich – viele von ihnen stellten ihre Geschäfte im folgenden Jahr ein.


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