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Energiegesetze

Es gibt eine Reihe an Energiegesetze, die die Bedingungen für die Versorgung von Energie wie Strom und Gas regeln. Dazu gehören vor allem die Regelungen zur Grundversorgung und zu den Netzentgelten. Wir haben die wichtigsten Informationen der Verordnungen für Sie zusammengefasst.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. StromGVV
  3. StromNEV
  4. GasGVV
  5. GasNEV
  6. EnWG
  7. EEG
  8. EnVKG
  9. KWKG
  10. KAV
  11. Jetzt Stromtarif sichern

Das Wichtigste in Kürze

  • Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV): Die Verordnung regelt die Belieferung von Haushaltskunden mit Strom zu allgemeinen Preisen.
  • Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV): Die Verordnung regelt die Festlegung der Methode zur Bestimmung der Netzentgelte.
  • Konzessionsabgabenverordnung (KAV): Die Verordnung regelt die Verpflichtung von Versorgern, Abgaben an die Gemeinden und Landkreise ihrer Kunden zu bezahlen.

Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Die Stromgrundversorgungsverordnung trat in ihrer ursprünglichen Fassung am 26.10.2006 in Kraft. Die Verordnung regelt die Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Grundversorgern und Haushaltskunden. Die Verordnung regelt zugleich die Bedingungen für die Ersatzversorgung nach § 38 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes.

›› Zur Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)

Die Stromnetzentgeltverordnung trat in ihrer ursprünglichen Fassung am 25.07.2005 in Kraft. Die Verordnung regelt die Festlegung der Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitätsübertragungs- und Elektrizitätsverteilernetzen (Netzentgelte) einschließlich der Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen.

›› Zur Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)

Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

Die Gasgrundversorgungsverordnung trat in ihrer ursprünglichen Fassung am 26.10.2006 in Kraft. Die Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Gas zu beliefern haben. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Grundversorgern und Haushaltskunden. Darüber hinaus werden die Bedingungen für die Ersatzversorgung nach § 38 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Die Gasgrundversorgungsverordnung gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versorgungsverträge, soweit diese nicht vor dem 8. November 2006 beendet worden sind.

›› Zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)

Die Gasnetzentgeltverordnung trat in ihrer ursprünglichen Fassung am 25.07.2005 in Kraft. Die Verordnung regelt die Festlegung der Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Gasfernleitungs- und Gasverteilernetzen (Netzentgelte).

›› Zur Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) trat in seiner Neufassung am 13.07.2005 in Kraft. Es beinhaltet grundlegende Regelungen zu den Rechten und Pflichten von Energieversorgungsunternehmen.

›› Zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) trat am 01.04.2000 in seiner ursprünglichen Fassung in Kraft. Das EEG schreibt die Aufnahme und Vergütung von regenerativ erzeugtem Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Grubengas und Photovoltaik durch den örtlichen Netzbetreiber vor. Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber zu einem Belastungsausgleich der eingespeisten Strommengen und der Vergütungen untereinander.

›› Zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)

Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) trat am 30.01.2002 in seiner ursprünglichen Fassung in Kraft. Das Gesetz regelt unter anderem die Kenntlichmachung des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen sowie die Anforderungen im Hinblick auf die Energieeffizienz von elektrischen Haushaltskühl- und -gefriergeräten und entsprechenden Kombinationen.

›› Zum Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)

Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)

Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist in seiner ursprünglichen Fassung am 01.04.2002 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, eine Verminderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland zu erreichen. Dafür werden die Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert, die entstehenden Kosten werden durch die Besteuerung des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt.

›› Zum Gesetz für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)

Konzessionsabgabenverordnung (KAV)

Die Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) trat in ihrer ursprünglichen Fassung am 09.01.1992 in Kraft. Die Verordnung regelt die Verpflichtung von Energieversorgungsunternehmen, Abgaben an die Gemeinden und Landkreise ihrer Kunden zu bezahlen. Konzessionsabgaben sind Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen.

›› Zur Konzessionsabgabenverordnung (KAV)

Oekostrom

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage musste bis zum 1. Juli 2022 prinzipiell von allen Stromverbrauchern gezahlt werden. Erfahren Sie mehr zum Thema!

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