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Solaranlagen: Einspeisung soll attraktiver werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Angesichts hoher Strompreise wollen viele Haushalte eine Solaranlage installieren. Aktuell lohnt sich vor allem der Eigenverbrauch des produzierten Stroms. Die Einspeisung ins öffentliche Netze soll aber im kommenden Jahr höher vergütet werden.

Privatleute, die eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben, kennen die Rechnung vermutlich: Ins öffentliche Netz eingespeister Strom wird derzeit mit nur rund sechs Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet. Zugekaufter Strom vom Anbieter kostet aber oft 35 Cent und mehr je kWh. Darum lohnt es sich, so viel Solarstrom wie möglich selbst zu nutzen.

Einspeisvergütung soll steigen

In Zukunft könnte es jedoch attraktiver werden, selbst produzierten Strom zu verkaufen. Denn eine erwartete Gesetzesänderung verspricht doppelte Vergütungssätze für Volleinspeiser. Darauf weist die Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 6/2022) hin. Die Neuregelung gilt für Anlagen ab dem Jahr 2023.

Geht die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Sommer durch den Bundestag, sollen Volleinspeiser auf eine Vergütung von bis zu 13,40 Cent pro kWh hoffen. Das gilt allerdings nur für Solarmodule, die ab 2023 in Betrieb genommen werden.

Vor allem für Betreiber von Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung könnte sich die Volleinspeisung dann wieder rechnen. Bei diesen Modellen sinkt laut Warentestern der Anteil des Solarstroms, der selbst verbraucht werden kann - zu wenig, um rentabel zu sein. Wer hingegen weiterhin einen Teil des Solarstroms für sich nutzen und den Rest einspeisen möchte, soll auch fortan maximal 6,53 Cent pro eingespeister kWh Strom vergütet bekommen. Bindend ist die Entscheidung zwischen Voll- und Teileinspeisung nicht, Betreiber können jährlich neu abwägen. Helfen kann dabei der Renditerechner der Stiftung Warentest.

«Finanztest» rät zu Geduld - lange Lieferzeiten einplanen

Grundsätzlich rät «Finanztest» Hausbesitzern, die in naher Zukunft eine Anlage installieren möchten, zur Geduld. Erst wenn das Bundeswirtschaftsministerium die neuen Vergütungssätze bestätigt und der Bundestag das Gesetz verabschiedet, haben Anlagenbetreiber Gewissheit. Voraussichtlich ist das wird das Ende Juni oder Anfang Juli dieses Jahres sein.

Gedulden müssten sich Hausbesitzer aber ohnehin - völlig losgelöst von etwaigen Einspeisungsvergütungen. Nach Vertragsabschluss dauert es aufgrund der hohen Nachfrage momentan oft länger als ein halbes Jahr, bis das kleine Solarkraftwerk auf dem Dach installiert ist.