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Was Heimwerker zum Thema Versicherungsschutz wissen sollten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Elmshorn - Do-it-yourself ist in vielen Haushalten zum Trend geworden, denn Handwerker sind teuer. Was viele Hobby-Handwerker vergessen: Wer selbst Hand anlegt, muss auch an seine Versicherungen denken. Unter anderem, weil es um den eigenen Schutz auf der Baustelle geht.

Vor allem sollten Handwerker den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erwägen. Denn sie bekommen im Falle eines Unfalls mit schweren gesundheitlichen Folgen, die sie am Arbeiten und Geld verdienen hindern, kaum Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in einem solchen Fall eine monatliche Zusatzrente an den Bauherren, so dass dieser in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen weiter nachzukommen. Wer wegen einer schwierigen Krankheitsgeschichte keine Police gegen Berufsunfähigkeit bekommt, sollte zumindest eine Unfallversicherung abschließen.

Helfer auf dem Bau müssen abgesichert werden

Unterstützen Freunde eifrige Handwerker bei ihrem Vorhaben auf einem Neubau, müssen diese Helfer versichert werden. Über die Bau-Berufsgenossenschaft ist eine solche Versicherung möglich und zudem gesetzlich vorgeschrieben. Sind Bauhelfer nicht angemeldet, droht sogar ein Bußgeld. Der Beitrag richtet sich nach der Menge der geleisteten Arbeitsstunden. Aber Vorsicht: Der Versicherungsschutz durch die Bau-Berufsgenossenschaft ist nicht besonders umfangreich, so dass eine Erweiterung durch eine private Police Sinn haben kann.

Auch an Versicherungen, die von den Renovierungsarbeiten betroffen sein könnten, sollten Heimwerker denken. Beispiele sind die Wohngebäude- und Hausratversicherung. Selbst kleinere Schäden können fleißigen Handwerkern finanziell zusetzen. Wird zum Beispiel eine selbst verlegte Wasserleitung undicht und beschädigt den Hausrat, kann der Schaden schnell einige Tausend Euro betragen.

Existenzbedrohend mag das nicht sein, aber eine finanzielle Belastung - vielleicht auf Jahre hinaus - stellt ein solcher Schaden sicherlich dar, wenn er nicht von der Versicherung übernommen wird.

Schlimmstenfalls droht der finanzielle Ruin

Schlimmer noch, wenn wirklich etwas Ernsthaftes passiert: Eine schadhafte Gasleitung etwa, die in Eigenregie eingebaut oder repariert wurde und kurz danach zu einem Totalschaden am Haus führt. Wer diesen Schaden selber zahlen muss, ist ruiniert. Das gilt natürlich auch für Personenschäden, die durch Handwerker-Pfusch entstehen. Kommt zum Beispiel jemand durch eine unsachgerecht verlegte Stromleitung zu Schaden oder stirbt sogar, wird die Haftpflichtversicherung in aller Regel nicht einspringen.

Wer Schwarzarbeit in den eigenen vier Wänden zulässt, riskiert den Versicherungsschutz. Denn die eigene Versicherung behandelt Schwarzarbeit wie Do-it-yourself. Für Schäden steht der Auftraggeber also selbst ein und verliert bei Pfusch gegebenenfalls den Schutz der Versicherung. Wer sich hingegen gegen Schwarzarbeit entscheidet, kann bei einem Schaden die Haftpflichtversicherung des Handwerkbetriebs in Anspruch nehmen - so einen Schutz kann kein Preisnachlass bei der Schwarzarbeit wettmachen.