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Vollkasko kann ab 0,3 Promille gekürzt werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer angetrunken Auto fährt, risikiert damit den Vollkaskoschutz. Die Versicherungen können ihre Leistungen schon ab 0,3 Promille kürzen. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Zeigt jemand bei Werten zwischen 0,3 und unter 1,1 Promille unsichere Fahrweisen und fährt etwa Schlangenlinien, sind diese Ausfallerscheinungen nicht nur strafbar. Auch der Versicherungsschutz kann eingeschränkt werden.

Um wie viel, hängt vom Promillewert und dem Einzelfall ab. So könne als Beispiel bei 0,5 Promille nur die Hälfte des Kaskoschadens ersetzt werden, informiert der GDV. Ab 1,1 Promille erlischt die Leistung völlig, auch ohne Ausfallerscheinungen. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Versicherung ab 0,3 Promille Regress für den regulierten Schaden vom Alkoholfahrer fordern - je nach Einzelfall bis zu einer Summe von 5000 Euro.