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Unverheiratet aber gemeinsame Wohnung? Versicherungen prüfen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hamburg - Wer sich eine Wohnung teilt, kann auch ohne Trauschein viele Versicherungen zusammenlegen und Geld sparen. Denn oft spielt es keine Rolle, ob man geheiratet hat oder die Lebenspartnerschaft eingetragen wurde. Manche Policen lassen sich zusammenlegen, wenn man nur zusammenwohnt. Dazu zählen Hausrat-, Privathaftplicht-, Rechtsschutz- und Auslandsreiseversicherung.

"Es kann Sparpotenzial bieten, gemeinsame Policen zu haben", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg. Grundsätzlich unterscheiden Versicherer zwischen Single- und Familien-Policen. Single-Policen sind günstiger, versichern aber eben nur eine Person. Bei einer Familien-Police dagegen kann man Kinder und Lebenspartner mitversichern.

Hausratsversicherung: Summe anpassen

Wenn aus zwei Hausräten einer wird, scheint es nur naheliegend, aus zwei Hausratversicherungen eine zu machen. Dafür kündigt man eine der beiden Policen. Wichtig: Sobald die gekündigte Police endet, muss bei der weiter laufenden Hausrat-Police die Versicherungssumme angepasst werden, damit man nicht unterversichert ist, sagt Boss.

Beim Zusammenlegen der Hausratversicherung sollte nur einer der Partner Versicherungsnehmer sein, rät Frank Golfels, Präsident des Bundesverbands der Versicherungsberater in Bonn. "Dass sich beide in die Police eintragen lassen, ist nicht zwingend sinnvoll." Denn nur der Versicherungsnehmer habe besondere Obliegenheiten und riskiert bei grob fahrlässigem Verhalten die Kürzung der Regulierungssumme, so der Experte. Grob fahrlässig kann es zum Beispiel sein, ein Fenster angekippt zu lassen und damit Diebe zum Einbruch einzuladen. Passiert das jenem Partner, der nicht Versicherungsnehmer ist, wird nicht gekürzt, wenn tatsächlich Diebe auf diesem Weg einsteigen und Hausrat stehlen.

Haftpflichtversicherung: Versicherungsschutz untereinander prüfen

Um sich die Haftpflichtversicherung zu teilen, muss sich einer der Partner beim anderen in die entsprechende Familien-Police eintragen lassen. In der Regel lasse sich die "jüngere" Haftpflicht-Police ohne Probleme vorzeitig kündigen, sagt Boss. Beim Teilen der Haftpflicht lauert ein potenziell sehr teurer Stolperstein: Anders als bei Ehegatten haben Partner mit gemeinsamer Haftplicht untereinander keinen Versicherungsschutz für Schadensersatzansprüche, etwa bei Personenschäden. Verletzt man zum Beispiel den Partner versehentlich schwerer, kann dessen Krankenkasse die Behandlungskosten einfordern. Damit in dem Fall die Haftpflicht reguliert, muss die Police eine spezielle Klausel enthalten, wonach Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungen sowie Arbeitgebern mitversichert sind.

"Fehlt diese Klausel in der Police, kann einen das im Ernstfall sehr viel Geld kosten", warnt Biernoth. Um Versicherungen zusammenzulegen, genügt es in der Regel, der Versicherung den gemeinsamen Wohnsitz mitzuteilen. "So kann man seinen Partner im Versicherungsschein nachtragen lassen, wenn man schon über eine Familien-Police verfügt", erklärt Golfels.

Unfallversicherungen: Besser nicht zusammenlegen?

Kritisch sieht Boss das Zusammenlegen von Unfallversicherungen. "Diese sollte man einzeln abschließen", rät sie. Die Angebote auf den Markt für Einzelpersonen seien meist besser, auch weil sie viel flexibler auf die Lebensumstände anpassbar sind. Golfels hält an der Stelle dagegen: Gemeinsame Unfallversicherungen können sich durchaus lohnen, sagt er. "Einzelne Versicherer bieten hier etwa Rabatte, die eine gemeinsame Police letztlich günstiger machen können."

Lebensversicherung überdenken

Auch bei der Risikolebensversicherung sollte man genau abwägen, welche Police-Form gewählt wird. Grundsätzlich mache ein Abschluss Sinn, wenn der Verlust der Partners existenzbedrohende finanzielle Risiken birgt, sagt Biernoth. "Manchmal wird sie günstiger, wenn man zwei verbundene Leben absichert." Dann zahlt die Versicherung jedoch nur einmal die Versicherungssumme aus - auch wenn beide Partner zur gleichen Zeit sterben, etwa bei einem Verkehrsunfall. Hinterbliebene Kinder erhalten dann nur einen Betrag. Wenn hingegen beide Partner eigene Verträge abgeschlossen haben, fließen zwei Geldsummen.

Und wenn man auseinander geht?

Im Falle einer Trennung gilt das Gleiche wie beim Zusammenzug. Man sollte sich zusammensetzen und die Versicherungen auseinandernehmen, rät Golfels. Eine wichtige Frage sei etwa, wo die Kinder wohnen. "Der Haushalt, in dem die Kinder sind, muss die Familien-Police haben. Der andere kann in eine Single-Police wechseln." Manchmal kann es lohnen, eine Aufspaltung einer gemeinsamen Police zu erfragen. "Das ist der Fall, wenn die neuen Tarife schlechter als die bestehenden sind."