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Streit um Gaspreiserhöhungen von RWE nun beim EuGH

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Karlsruhe/Luxemburg - In der Auseinandersetzung um Gaspreiserhöhungen des Energiekonzerns RWE bei Sonderkunden muss zunächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Luxemburger Richtern in einem Beschluss, der am Mittwoch verkündet wurde, mehrere Fragen zur Auslegung der entsprechenden Richtlinien der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Die klagende Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vertritt 25 Gaskunden und verlangt von der RWE AG die Rückzahlung von Entgelten, die diese von Januar 2003 bis Oktober 2005 auf Gaspreiserhöhungen gezahlt haben. Die Verbraucherschützer halten die Erhöhungen für unwirksam und fordern die gezahlten Erhöhungsbeträge zurück.

Die Klage auf Zahlung von insgesamt 16.128 Euro war in den Vorinstanzen - dem Landgericht Dortmund und dem Oberlandesgericht Hamm - erfolgreich. Die jeweils herangezogenen Preisanpassungsklauseln seien nicht hinreichend klar und benachteiligten die Kunden unangemessen, weil diese die Berechtigung einer Preisänderung nicht zuverlässig hätten nachprüfen können, so die beiden Gerichte. Dagegen wandte sich die RWE mit ihrer Revision.

Der 8. Zivilsenat des BGH hat nun das Revisionsverfahren ausgesetzt. Vom EuGH sei zunächst zu klären, welche Anforderungen an die Transparenz von Preisänderungsklauseln bei Sonderkunden zu stellen seien. Die Frage sei etwa, ob Klauseln klar genug seien, wenn in ihnen zwar "Anlass, Voraussetzungen und Umfang einer Preisänderung" nicht wiedergegeben seien, aber zugleich "jede Preiserhöhung mit angemessener Frist im Voraus" mitgeteilt werde.